Landkreis Spree-Neiße ist zweitbeste wirtschaftsfreundlichste Kommune
setup einstellungen
Bürgerservice :: Dienstleistungen
zurück, back, Spowrotem

Unterhaltssicherung

Wir helfen Ihnen bei der Antragstellung nach dem Unterhaltssicherungsgesetz.


Informative Auskunft über Unterhaltssicherungsleistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz für Wehrdienstleistende, Zivildienstleistende und Wehrübende.

Bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen können Sie folgende Leistungen beantragen:

  • Erstattung der Miete einschließlich der Abschlagszahlung für Energie und Gas
  • Übernahme von Versicherungsgebühren

Dazu zählen:

- Unfallversicherung
- Private Haftpflichtversicherung (keine Kfz-Haftpflicht)
- Hausratversicherung
- Allgemeine Rechtsschutzversicherung (ohne Kfz)
- Ruhensbeiträge der privaten Krankenversicherung


Weiterhin werden Unterhaltsleistungen

- für nichteheliche Kinder
- für eheliche Kinder
- für Ehefrauen

übernommen.

Wir übernehmen die Verdienstausfallentschädigungen für Wehrübende.
Wehrpflichtige, die eine selbständige berufliche Tätigkeit ausüben, haben Anspruch auf eine Wirtschaftshilfe (Ersatzkraft, Ruhen des Betriebes).


Ein Härteausgleich wird gewährt für

- Kreditkostenbeihilfe (Eigenheimbesitzer)
- Stundungszinsen
- Garagenmiete bei Abmeldung des Kfz.


Erforderliche Unterlagen:

  • Einberufungsbescheid des Kreiswehrersatzamtes/Bundesamtes für Zivildienst mit dem Vermerk "Zur Vorlage bei der Unterhaltssicherungsbehörde" (im Original)
  • Heiratsurkunde oder Abzug/Auszug aus dem Familienbuch
  • Geburtsurkunde der Kinder oder Auszug/Abzug des Familienbuches
  • Geburtsurkunde der Kinder und Vaterschaftsanerkennung bei nichtehelichen Kindern
  • Sorgerechtsbescheinigung
  • Miet- oder Nutzungsvertrag für die Wohnung (Abschlagszahlung Strom/Gas)
  • Versicherungspolicen (einschließlich aktuelle Beitragsrechnung)
  • Verdienstbescheinigung

Voraussetzungen:

  • Antragsteller ist Wehrdienstleistender, Zivildienstleistender und Wehrübender oder deren Familienangehörige

Allgemeine Hinweise:

Art und Umfang der Unterhaltssicherung richten sich nach den persönlichen Lebensverhältnissen im Einzelfall.


Rechtsgrundlagen:

Unterhaltssicherungsgesetz

Zuständige Mitarbeiter Fachbereich Soziales (50)
Örtliche Betreuungsbehörde


Sachbearbeiterin
Birgit Schönefuß 

Landkreis Spree-Neiße - Kreishaus
Heinrich-Heine-Straße 1
03149 Forst (Lausitz)
Zimmer: B.EG.37
(035 62) 986- 150 12
(035 62) 986- 150 88


Sprechzeiten

Dienstag
08.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr

Donnerstag
08.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr

sowie nach Terminvereinbarung



Position
  • Kootenay Boundary - British Columbia Canada
  • Haddington  - Easth Lothian
  • Krosno
  • Zielona Gora
  • drucken, print
  • Pressemitteilungen
    Aktuelle Formulare
    INFOBOX