
Wir helfen Ihnen bei der Antragstellung nach dem Unterhaltssicherungsgesetz.
Informative Auskunft über Unterhaltssicherungsleistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz für Wehrdienstleistende, Zivildienstleistende und Wehrübende.
Bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen können Sie folgende Leistungen beantragen:
-
Erstattung der Miete einschließlich der Abschlagszahlung für Energie und Gas
-
Übernahme von Versicherungsgebühren
Dazu zählen:
- Unfallversicherung
- Private Haftpflichtversicherung (keine Kfz-Haftpflicht)
- Hausratversicherung
- Allgemeine Rechtsschutzversicherung (ohne Kfz)
- Ruhensbeiträge der privaten Krankenversicherung
Weiterhin werden Unterhaltsleistungen
- für nichteheliche Kinder
- für eheliche Kinder
- für Ehefrauen
übernommen.
Wir übernehmen die Verdienstausfallentschädigungen für Wehrübende.
Wehrpflichtige, die eine selbständige berufliche Tätigkeit ausüben, haben Anspruch auf eine Wirtschaftshilfe (Ersatzkraft, Ruhen des Betriebes).
Ein Härteausgleich wird gewährt für
- Kreditkostenbeihilfe (Eigenheimbesitzer)
- Stundungszinsen
- Garagenmiete bei Abmeldung des Kfz.
Erforderliche Unterlagen:
-
Einberufungsbescheid des Kreiswehrersatzamtes/Bundesamtes für Zivildienst mit dem Vermerk "Zur Vorlage bei der Unterhaltssicherungsbehörde" (im Original)
-
Heiratsurkunde oder Abzug/Auszug aus dem Familienbuch
-
Geburtsurkunde der Kinder oder Auszug/Abzug des Familienbuches
-
Geburtsurkunde der Kinder und Vaterschaftsanerkennung bei nichtehelichen Kindern
-
Sorgerechtsbescheinigung
-
Miet- oder Nutzungsvertrag für die Wohnung (Abschlagszahlung Strom/Gas)
-
Versicherungspolicen (einschließlich aktuelle Beitragsrechnung)
-
Verdienstbescheinigung
Voraussetzungen:
-
Antragsteller ist Wehrdienstleistender, Zivildienstleistender und Wehrübender oder deren Familienangehörige
Allgemeine Hinweise:
Art und Umfang der Unterhaltssicherung richten sich nach den persönlichen Lebensverhältnissen im Einzelfall.
Rechtsgrundlagen:
Unterhaltssicherungsgesetz
Zuständige Mitarbeiter Fachbereich Soziales (50)Örtliche Betreuungsbehörde
Sachbearbeiterin
Birgit Schönefuß
Heinrich-Heine-Straße 1
03149 Forst (Lausitz)
Zimmer: B.EG.37
Sprechzeiten
Dienstag
08.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr
Donnerstag
08.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr
sowie nach Terminvereinbarung










