Landkreis Spree-Neiße ist zweitbeste wirtschaftsfreundlichste Kommune
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Sondernutzungserlaubnis im Zuge von Kreisstraßen

Die Benutzung einer Straße über den Gemeingebrauch (jedermann im Rahmen von Vorschriften) hinaus ist Sondernutzung.
Beispiele sind:

  • Errichtung einer Grundstückszufahrt
  • Einengung einer Fahrbahn durch das Aufstellen eines Gerüstes oder eines Kranes.

Diese Erlaubnis wird nur mit Befristung oder einem Widerruf erteilt.

  •  innerhalb einer Ortsdurchfahrt:
    Antrag an die zuständige Gemeinde, sie holt vor Erteilung der Sondernutzungserlaubnis die Zustimmung der Straßenbehörde ein (§ 18 Absatz 1 Brandenburgisches Straßengesetz BbgStrG)
  • außerhalb einer Ortsdurchfahrt:
    Antrag an die Straßenbaubehörde (Landkreis Spree-Neiße, FB Bau und Planung), sie erteilt  nach § 22 BbgStrG die Erlaubnis zur Anlage und Änderung von Zufahrten und Zugängen
Zuständige Mitarbeiter Fachbereich Bau und Planung (61)
SG Untere Straßenbaubehörde


Sachbearbeiterin
Petra Methke 

Landkreis Spree-Neiße - Kreishaus
Heinrich-Heine-Straße 1
03149 Forst (Lausitz)
Zimmer: A.3.12
(035 62) 986- 161 35
(035 62) 986- 161 88


Sprechzeiten

Dienstag
08.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr

Donnerstag
08.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr

sowie nach Terminvereinbarung

Fristen
  • 10 Arbeitstage
Gebühren
  • keine


Position
  • Kootenay Boundary - British Columbia Canada
  • Haddington  - Easth Lothian
  • Krosno
  • Zielona Gora
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