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Staatsangehörigkeitsangelegenheiten
- Als Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit wird auf Antrag ein Staatsangehörigkeitsausweis ausgestellt.
Der Antragsteller muss glaubhaft machen, dass er und seine Vorfahren spätestens sei dem 01.01.1950 immer als deutsche Staatsangehörige behandelt wurden. - Ausstellung und Bescheinigungen über den Nichtbesitz der deutschen Staatsangehörigkeit für ausländische Botschaften
SG Ausländer- und Personenstandswesen
Sachbearbeiterin Staatsangehörigkeit/Meldeamtsaufsicht
Petra Röming
Landkreis Spree-Neiße - Kreishaus
Heinrich-Heine-Straße 1
03149 Forst (Lausitz)
Zimmer: B.EG.26
Heinrich-Heine-Straße 1
03149 Forst (Lausitz)
Zimmer: B.EG.26
Sprechzeiten
Dienstag
08.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr
Donnerstag
08.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr
sowie nach Terminvereinbarung
Gebührenzu 1.: 25 Euro
zu 2.: 10 Euro
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