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Staatsangehörigkeitsangelegenheiten
  1. Als Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit wird auf Antrag ein Staatsangehörigkeitsausweis ausgestellt.
    Der Antragsteller muss glaubhaft machen, dass er und seine Vorfahren spätestens sei dem 01.01.1950 immer als deutsche Staatsangehörige behandelt wurden.
  2. Ausstellung und Bescheinigungen über den Nichtbesitz der deutschen Staatsangehörigkeit für ausländische Botschaften
Zuständige Mitarbeiter Fachbereich Ordnung, Sicherheit, Verkehr (32/36)
SG Ausländer- und Personenstandswesen


Sachbearbeiterin Staatsangehörigkeit/Meldeamtsaufsicht
Petra Röming 

Landkreis Spree-Neiße - Kreishaus
Heinrich-Heine-Straße 1
03149 Forst (Lausitz)
Zimmer: B.EG.26
(035 62) 986- 132 16
(035 62) 986- 132 89


Sprechzeiten

Dienstag
08.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr

Donnerstag
08.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr

sowie nach Terminvereinbarung

Gebühren

zu 1.:  25 Euro

zu 2.:  10 Euro



Position
  • Kootenay Boundary - British Columbia Canada
  • Haddington  - Easth Lothian
  • Krosno
  • Zielona Gora
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