
Beschreibung
neu zu besetzen.
Der Landkreis Spree-Neiße mit 130.626 Einwohnern/innen liegt im Südosten Brandenburgs, an der Grenze zur Republik Polen. Mit einer Fläche von 1.648 km² umfasst er ein großes Territorium in der Niederlausitz mit vielen Traditionen, kulturellen und wirtschaftlichen Besonderheiten. Auch mit seinem größten Anteil an der sorbisch/wendischen Bevölkerung im Land Brandenburg ist der Landkreis in der besonderen Verantwortung für den Schutz, die Erhaltung und Förderung der sorbisch/wendischen Sprache und Kultur.
Weitere Informationen über den Landkreis finden Sie im Internet unter www.landkreis-spree-neisse.de.
Die Wahl der Landrätin/des Landrates findet durch den Kreistag statt, da keiner der Bewerber in der Direktwahl am 10.01.2010 und in der Stichwahl am 24.01.2010 die erforderliche Mehrheit gemäß § 72 Abs. 2 Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz (BbgKWahlG) erhalten hat.
Die Amtszeit des derzeitigen Amtsinhabers, der sich erneut bewirbt, endet am 22.02.2010. Die Wiederbesetzung der Stelle erfolgt nach Wahl der Landrätin/des Landrates durch den Kreistag. Die Amtszeit beträgt 8 Jahre.
Gesucht wird eine dynamische, verantwortungsbewusste und entscheidungsfreudige Persönlichkeit, welche mit Organisations- und Durchsetzungsvermögen bereit und in der Lage ist, gemeinsam mit den Gremien des Landkreises die Entwicklung des Landkreises Spree-Neiße zu fördern und die Verwaltung bürgernah, leistungsorientiert und wirtschaftlich zu führen.
Erwartet wird die Fähigkeit, den Herausforderungen einer modernen dienstleistungsorientierten Verwaltung innovativ zu begegnen.
Eine abgeschlossene Hochschulausbildung oder eine vergleichbare Qualifikation und Erfahrungen in Führungspositionen in der öffentlichen Verwaltung oder in der freien Wirtschaft sind erwünscht.
Die beamtenrechtlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit gemäß §§ 6, 7 BeamtStG müssen vorliegen.
Danach sind wählbar und in das Beamtenverhältnis berufbar, alle Personen die:
-
Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes oder sonstige Unionsbürger sind und die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten.
-
am Tage der Wahl durch den Kreistag das 25. Lebensjahr, aber noch nicht das 62. Lebensjahr vollendet haben,
-
in der Bundesrepublik Deutschland ihren ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben und die nicht durch die Bestimmungen des § 65 Abs. 4 und 5 BbgKWahlG von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind.
Die Besoldung erfolgt nach der Verordnung über die Einstufung der kommunalen Wahlbeamten auf Zeit durch die Gemeinden, Ämter und Landkreise des Landes Brandenburg nach Besoldungsgruppe B 5.
Die politischen Kräfteverhältnisse im Kreistag stellen sich zurzeit wie folgt dar:
Fraktion CDU/WG Vereinte Sozialgemeinschaft/WG Spremberg-Land – 14 Sitze, Fraktion SPD/WG Land-wirtschaft/Umwelt – 12 Sitze, Fraktion Die Linke – 11 Sitze, Fraktion FDP – 5 Sitze, Fraktion Freie Bürger– 4 Sitze, Einzelmandate: Bündnis 90/Grüne – 1 Sitz, DSU – 1 Sitz, NPD – 2 Sitze.
Die Bewerbungsfrist endet am 17.03.2010. Nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingehende Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Kreistagsabgeordneten berechtigt sind, Einsicht in die Bewerbungsunterlagen zu nehmen.
Aussagefähige Bewerbungen mit Lebenslauf, Lichtbild und Nachweisen über den Bildungsgang und die bisherigen Tätigkeiten sind im verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Bewerbung zur Wahl der Landrätin/des Landrates“ zu richten an:
Landkreis Spree-Neiße
Vorsitzender des Kreistages, Dr. Michael Haidan
Heinrich-Heine-Straße 1
03149 Forst (Lausitz).
Ende des Einsendeschlusses











