Pressemitteilung Nr. 261/04, 08.12.2004

Neue Termine durch Agrarreform

Bedingt durch die Umstellung der landwirtschaftlichen Förderung ab dem Jahr 2005 ändern sich die Termine für die Beantragung der Sonderprämie und Schlachtprämie für Rinder wie folgt:

Antragsjahr 2004
Alle männlichen Rinder, die bis zum 31.12.2004 geschlachtet oder ausgeführt wurden, müssen für die Förderung auch noch bis zum 31.12.2004 beantragt werden.

Sonderregelung für Bullen oder Ochsen, die in der Zeit vom 01.01.2005 – 28.02.2005 geschlachtet werden:
Die Bullen müssen am 31.12.2004 mindestens 9 Monate alt sein.
Ochsen müssen am 31.12.2004 die Bedingung der entsprechenden Altersklasse hinsichtlich der Monate erfüllt haben.
Alle sonstigen Prämienvoraussetzungen sind einzuhalten.
Die GVE werden auf die Futterfläche des Antragsjahres 2004 angerechnet.
Für Bullen oder Ochsen, die in der Zeit vom 01.01.2005 – 28.02.2005 geschlachtet werden, wird keine Allgemeine Schlachtprämie gezahlt.
Die Antragstellung hat spätestens bis zum 15.03.2005 zu erfolgen, eine Nachfrist gibt es nicht. Nach diesem Termin ändern sich die Förderbedingungen grundsätzlich.

Antragsvordrucke sind beim Landkreis Spree-Neiße, Fachbereich Landwirtschaft, Heinrich-Heine-Straße 1 in 03149 Forst (Lausitz) erhältlich.


Fachbereich Landwirtschaft des Landkreises Spree-Neiße
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