Pressemitteilung Nr. 265/04, 20.12.2004

Grundsicherung für Arbeitssuchende: Eigenbetrieb ab Januar 2005 arbeitsfähig

Für die Bearbeitung und Gewährung des Arbeitslosengeldes II hat der Landkreis Spree-Neiße einen Eigenbetrieb gegründet, der im Januar 2005 seine Arbeit an vier Außenstellen aufnimmt. Für die antragstellenden Bürgerinnen und Bürger des Landkreises erfolgt die Hilfegewährung in Abhängigkeit des jeweiligen Wohnsitzes. An diesen vier Standorten des Eigenbetriebes erfolgt sowohl die Bewilligung des Arbeitslosengeldes II für alle erwerbsfähigen und hilfebedürftigen Antragsteller mit Wohnsitz im Landkreis Spree als auch die Vermittlung in den Arbeitsmarkt.
Die Zuordnung zu den vier Standorten erfolgt unter Beachtung der Gemeinde- bzw. Amtsgrenzen.

Außenstelle Forst, Heinrich-Heine-Straße 1
zuständig für die Stadt Forst (L.) und das Amt Döbern-Land
Sprechzeiten:
Die. 8:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Do.  8:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
Außenstellenleiterin: 
Antje Schlipp
Telefon: (03562) 986 155 40


Außenstelle Guben, Bahnhofstraße 4
zuständig für die Stadt Guben und die Gemeinde Schenkendöbern
Sprechzeiten:
Die. 8:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Do.  8:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
Außenstellenleiterin: 
Thorgund Aßmann-Jahn
Telefon: (03561) 547 655 40


Außenstelle Spremberg, Gerberstraße 3a
zuständig für die Stadt Spremberg und die Stadt Welzow
Sprechzeiten:
Die. 8:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Do.  8:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
Außenstellenleiterin: 
Rita Richter
Telefon: (03563) 57 255 40


Außenstelle Cottbus, Makarenkostr. 5
zuständig für die Gemeinde Neuhausen/Spree, die Stadt Drebkau, die Gemeinde Kolkwitz, das Amt Burg (Spreewald) und das Amt Peitz
Sprechzeiten:
Die. 8:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Do.  8:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
Außenstellenleiterin: 
Bianca Köcher
Telefon: (0355) 866 94 355 40


Wichtig ist der Hinweis, dass sich nicht nur Neuantragsteller ab Januar an die jeweilige Außenstelle wenden, sondern auch alle Bezieher von ALG II, denen die Leistung durch die Bundesagentur für Arbeit oder den Landkreis Spree-Neiße bereits beschieden wurde und bei denen Änderungen in den persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnissen (z.B. Umzug, Änderung der Einkommens- oder Arbeitsverhältnisse) eingetreten sind.

Zeitgleich mit der Leistungsgewährung haben in den Außenstellen auch die Fallmanager/innen ihre Arbeit aufgenommen und stehen den arbeitssuchenden Bürgerinnen und Bürgern als Ansprechpartner/innen zur Verfügung.


Eigenbetrieb
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