Pressemitteilung Nr. 265, 15.10.2020

Coronavirus-Pandemie: Fallzahl näher sich dem kritischen Wert

Die Anzahl der nachgewiesenen Infektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus im Landkreis Spree-Neiße steigt täglich – und erreicht voraussichtlich in den kommenden Tagen einen kritischen Wert, der ein Einschreiten erfordert, um die Ausbreitung abzuschwächen.
Mehrere Maßnahmen im orivaten und beruflichen Alltag sollen für mehr Schutz sorgen.

Coronavirus-Pandemie: Fallzahl näher sich dem kritischen Wert

Die Anzahl der nachgewiesenen Infektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus im Landkreis Spree-Neiße steigt täglich. Die 7-Tage-Inzidenz – also die Zahl der Menschen pro 100.000 Einwohner, die innerhalb einer Kalenderwoche erkranken – liegt erstmals bei 30,8 – und wird damit voraussichtlich in den folgenden Tagen einen Wert erreichen, der ein Einschreiten erfordert, um die Ausbreitung abzuschwächen. Die sogenannte Umgangsverordnung des Lands Brandenburg sieht Maßnahmen vor, sobald die 7-Tage-Inzidenz mehr als 35 beträgt. Dazu zählen:

  • Die Bewohnerinnen und Bewohner des Landkreises müssen einen Mund-Nasen-Schutz in Büro- und Verwaltungsgebäuden tragen, wenn sie sich nicht am festen Arbeitsplatz aufhalten und der Mindestabstand von 1,5 Meter nicht eingehalten werden kann.
  • An Feiern in öffentlichen oder angemieteten Räumen können maximal 50 Gäste teilnehmen. Feierlichkeiten in der häuslichen Umgebung wie Wohnung oder Garten dürfen nicht mehr als 25 Gäste beiwohnen. Achtung: Bewohner des Landkreises, die eine  zulässige private Feierlichkeit planen, bei der jedoch mehr als 6 Gästen außerhalb des eigenen Haushalts anwesend sind, müssen sie diese mindestens drei Werktage vor Veranstaltungsbeginn dem zuständigen Gesundheitsamt melden. Unter anderem müssen der Veranstaltungsort sowie die geplante Anzahl der Teilnehmenen angegeben werden. 
  • Steigt die 7-Tage-Inzidenz in der Region auf 50 Erkrankte, verschärft sich diese Höchstgrenze erneut. Dann können im Land Brandenburg maximal 10 Personen in Privaträumen, Gärten und Höfen zusammenkommen; in öffentlichen und angemieteten Räumen höchstens 25 Personen.
  • In Gaststätten wird der Schutz ausgeweitet: Ab Sonntag, den 11. Oktober müssen alle Beschäftigte mit Gästekontakt einen Mund-Nasen-Schutz tragen, aber auch Gäste, die nicht an ihrem Tisch sitzen – das Gleiche gilt auch für geschlossene Gesellschaften.
  • Kinos, Theater und Konzerthäuser können den vorgegebenen Mindestabstand von 1,5 Meter auf einen Meter verringern, wenn die Gäste während der ganzen Vorstellung einen Mund-Nasen-Schutz tragen und die Hygieneregeln eingehalten werden können.

Landrat Harald Altekrüger zur aktuellen Situation: „Die gestiegene Fallzahlen nehmen wir sehr ernst. Die neuen Regelungen sollen verhindern, dass das regionale Gesundheitssystem überlastet und gleichzeitig sicherstellen, dass die Gesundheitsämter weiterhin alle Kontaktpersonen der Infizierten nachverfolgen können. In dieser Ausnahmezeit müssen wir gemeinschaftlich füreinander einstehen, vor allem für unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger, die ob ihres Alters oder einer Vorerkrankung besonders gefährdet sind. Wir sind überzeugt, dass wir mit vereinter Kraft die Ausbreitung kontrollieren können. Dafür müssen wir auf die Bereitschaft jedes Einzelnen setzen, die neuen Maßnahmen mitzutragen. Ich danke Ihnen für Ihre Mithilfe.“


Pressestelle Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa
Seite zurück