Pressemitteilung Nr. 243/2023, 15.09.2023

Abfallgebühren des Eigenbetriebes Abfallwirtschaft

Demnächst steht die Fälligkeit der Abfallgebühren zum 1. Oktober 2023 an. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, an die Zahlung der Forderung zu denken. Sollte bereits zwischenzeitlich im Voraus bezahlt worden sein, dankt der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft für das entgegengebrachte Vertrauen.

Bürgerinnen und Bürger können auch gern jederzeit ein SEPA-Lastschriftmandat einreichen, welches für die einfache Abbuchung Ihrer Abfallgebühren gilt. So werden Mahnungen und weitere Kosten vermieden. Eine ausreichende Deckung zur Fälligkeit muss gewährleistet sein.  

Fragen können unter der Telefonnummer 03562 6925-0 oder auf der Internetseite www.eigenbetrieb-abfallwirtschaft.de beantwortet werden.


Pressestelle Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa
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