Pressemitteilung Nr. 57/2024, 11.03.2024

Abfallgebühren des Eigenbetriebes Abfallwirtschaft

Fälligkeit der Abfallgebühren zum 1. April 2024

Demnächst steht die Fälligkeit der Abfallgebühren zum 1. April 2024 an. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, an die Zahlung der Forderung zu denken. Sollte bereits zwischenzeitlich eine Zahlung erfolgt sein, dankt der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Spree-Neiße für das entgegengebrachte Vertrauen.

Bequem kann jederzeit ein SEPA-Lastschriftmandat eingereicht werden, welches für die einfache Abbuchung der Abfallgebühren gilt. So werden Mahnungen und weitere Kosten vermieden. Eine ausreichende Deckung zur Fälligkeit ist zu gewährleisten.

Fragen werden telefonisch unter 03562 6925-0 beantwortet. Weitere Informationen sind auf der Internetseite unter www.eigenbetrieb-abfallwirtschaft.de zu finden.


Pressestelle Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa
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