Alkohol im Straßenverkehr und die Folgen
Alkohol und Straßenverkehr, das passt irgendwie überhaupt nicht zusammen. Und doch wird es von vielen Kraftfahrern und Kraftfahrerinnen, ob alt ob jung, ob mit oder ohne Probezeit, immer wieder praktiziert. Alkohol am Steuer hat fast immer zur Folge, dass man seine Fahrerlaubnis entbehren muss, entweder wegen eines durch die Bußgeldbehörde angeordneten Fahrverbotes, wegen einer gerichtlichen Entziehung oder einer Entziehung durch die Fahrerlaubnisbehörde.
Was viele noch immer nicht wissen: auch eine Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad kann zum Entzug der Fahrerlaubnis führen. Also liebe Radler, unbedingt darauf achten, dass ihr vor einer Fahrt nicht zu viel der guten Tropfen zu euch nehmt.
Für Personen, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und alle diejenigen, die sich nach Ersterteilung einer Fahrerlaubnis als Fahranfänger im Straßenverkehr bewähren müssen, gilt absolutes Alkoholverbot. Hier sollte also unbedingt vorher geklärt werden, wer das Auto nach dem Disco-Besuch steuert. Noch besser wäre es jedoch, gleich ein Taxi für die Heimfahrt zu bestellen. So kann auch hier der Verlust der Fahrerlaubnis und damit großer Ärger vermieden werden.
Der Führerschein dokumentiert den Besitz einer Fahrerlaubnis. Da der Betroffene durch das Beisichführen sowie gegebenenfalls auch Vorzeigen des Führerscheins den Anschein erwecken würde, Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis zu sein, ist dieser für die Zeit eines Fahrverbotes oder einer Entziehung in der zuständigen Behörde abzugeben. Bei nicht freiwilliger Abgabe durch den Betroffenen erfolgt eine zwangsweise Einziehung oder Beschlagnahme.










