Landkreis Spree-Neiße ist zweitbeste wirtschaftsfreundlichste Kommune
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Was bedeutet die Altfahrzeug-Verordnung für den Autobesitzer?

Mit der Altfahrzeug-Verordnung soll sichergestellt werden, dass die Demontage und Verwertung von Altfahrzeugen nur in Betrieben durchgeführt wird, die den Anforderungen dieses Gesetzes entsprechen.

Rechtliche Grundlagen:
„Altfahrzeuge“ sind Fahrzeuge, die Abfall nach § 3 Abs. 1 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) sind. Abfälle sind alle beweglichen Sachen, die unter die im Anhang I des KrW-/AbfG aufgeführten Gruppen fallen (dazu gehören auch Autos) und deren sich der Besitzer entledigt, entledigen will und entledigen muss.

Wohin mit dem Altfahrzeug:

Will oder muss sich der letzte Halter des Fahrzeuges entledigen, so hat er dieses einer anerkannten Annahmestelle, einer anerkannten Rücknahmestelle oder einem anerkannten Demontagebetrieb zu überlassen. „Anerkannt“ bedeutet, die Firma muss über die gesetzlich vorgeschriebene Zertifizierung von einem Sachverständigen verfügen. Der Fahrzeughalter ist gut beraten, wenn er sich vor Abgabe des Autos von dem Unternehmen das gültige Zertifikat vorlegen lässt.


Zertifizierte Demontagebetriebe im Landkreis-Spree-Neiße:
Kfz-Meisterbetrieb Dietmar Walter
Gewerbepark 7
03185 Peitz
Autoverwertung Hein Dabo
Heinersbrücker Straße 39
03197 Jänschwalde
Recycling und Metallverwertung Autoverwertung Containerdienst
Albertstraße 32-34
03149 Forst (Lausitz)
Kfz-, Landtechnik und Stahlbau GmbH
OT Simmersdorf
Jether Straße
03149 Groß Schacksdorf-Simmersdorf
Eberhard Kielow Abschleppdienst & Autoverwertung
Ausbau 1
03116 Drebkau OT Schorbus
AVR Steinmetz Autoverwertung & Recycling
Auraser Straße 12
03116 OT Drebkau OT Löschen

Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.



Position
  • Kootenay Boundary - British Columbia Canada
  • Haddington  - Easth Lothian
  • Krosno
  • Zielona Gora
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