Was bedeutet die Altfahrzeug-Verordnung für den Autobesitzer?
Mit der Altfahrzeug-Verordnung soll sichergestellt werden, dass die Demontage und Verwertung von Altfahrzeugen nur in Betrieben durchgeführt wird, die den Anforderungen dieses Gesetzes entsprechen.
Rechtliche Grundlagen:
„Altfahrzeuge“ sind Fahrzeuge, die Abfall nach § 3 Abs. 1 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) sind. Abfälle sind alle beweglichen Sachen, die unter die im Anhang I des KrW-/AbfG aufgeführten Gruppen fallen (dazu gehören auch Autos) und deren sich der Besitzer entledigt, entledigen will und entledigen muss.
Wohin mit dem Altfahrzeug:
Will oder muss sich der letzte Halter des Fahrzeuges entledigen, so hat er dieses einer anerkannten Annahmestelle, einer anerkannten Rücknahmestelle oder einem anerkannten Demontagebetrieb zu überlassen. „Anerkannt“ bedeutet, die Firma muss über die gesetzlich vorgeschriebene Zertifizierung von einem Sachverständigen verfügen. Der Fahrzeughalter ist gut beraten, wenn er sich vor Abgabe des Autos von dem Unternehmen das gültige Zertifikat vorlegen lässt.
Zertifizierte Demontagebetriebe im Landkreis-Spree-Neiße:
Gewerbepark 7
03185 Peitz
Heinersbrücker Straße 39
03197 Jänschwalde
Albertstraße 32-34
03149 Forst (Lausitz)
OT Simmersdorf
Jether Straße
03149 Groß Schacksdorf-Simmersdorf
Ausbau 1
03116 Drebkau OT Schorbus
Auraser Straße 12
03116 OT Drebkau OT Löschen
Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.










