Bildung und Teilhabe

Seit 01.01.2011 können Personen, die Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz oder Kinderzuschlag nach Bundeskindergeldgesetz für ihre Kinder, Jugendlichen oder jungen Erwachsenen erhalten, Leistungen für Bildung und Teilhabe nach dem Bundeskindergeldgesetz beantragen.
Der Anspruch entsteht, wenn für die Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen Kindergeld bezogen wird und sie bei der Wohngeldbewilligung als Haushaltsmitglieder berücksichtigt wurden bzw. von der Familienkasse Kinderzuschlag bewilligt wurde.

Voraussetzung ist, dass eine Kindertageseinrichtung bzw. eine allgemein- oder berufsbildende Schule vom Kind, Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen besucht und keine Ausbildungsvergütung bezogen wird.

Die Leistungen für Bildung und Teilhabe werden nur auf Antrag gewährt.
Die Antragstellung ist auch rückwirkend zum 1. Januar 2011 möglich, wenn Sie bereits vorher Anspruch auf Wohngeld bzw. Kinderzuschlag hatten und erfolgt in den Außenstellen des Jobcenters des Landkreises Spree-Neiße:
 

Standort der Außenstelle Zuständigkeit für die berechtigten Kinder / Jugendlichen
Forst (Lausitz)
Richard-Wagner-Str. 37
03149 Forst (Lausitz)
Stadt Forst (Lausitz), Amt Döbern-Land,
Cottbus
Makarenkostraße 5 03050 Cottbus
Amt Burg (Spreewald), Stadt Drebkau, Gemeinde Kolkwitz, Amt Neuhausen/ Spree, Amt Peitz (ohne Grießen)
Guben
Bahnhofstraße 4
03172 Guben
Stadt Guben, Gemeinde Schenkendöbern,
OT Grießen der Gemeinde Jänschwalde
Spremberg Gerberstraße 3 a
03130 Spremberg
Stadt Spremberg, Stadt Welzow

 



 


 

 


Dokumente zum Herunterladen

Jedes Kind kommt mit!
Download Broschüre
Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Starke-Familien-Checkheft
Herunterladen
Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

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