Anbauverbot: Zulassung von Ausnahmen (Kreisstraßen)
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Gemäß § 24 Absatz 1 des Brandenburgischen Straßengesetzes sind Anbauverbotszonen an Kreisstraßen außerhalb von Ortsdurchfahrten festgeschrieben. Nach Absatz 9 sind in begründeten Einzelfällen Ausnahmen zugelassen
Sprechzeiten
Nur nach telefonischer Vereinbarung bzw. per E-Mail.Gebühren
- Bauliche Anlagen
- für je angefangene 1.000,- Euro Rohbausumme = 1,- Euro Gebühr
Fristen
- 10 Arbeitstage
Kontakt
Fachbereich Bau und Planung (61) / SG Untere Straßenbaubehörde
Sachbearbeiterin StraßenverwaltungFrau Methke
Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa - Kreishaus
Heinrich-Heine-Straße 1
03149 Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca)
Zimmer: A.3.12
Heinrich-Heine-Straße 1
03149 Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca)
Zimmer: A.3.12
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