
Fachbereich Bauordnung (63)
Hier erfolgt die Prüfung und Bescheidung von Bauanträgen, die die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung baulicher Anlagen zum Inhalt haben und in der Regel genehmigungsbedürftig gemäß § 54 i.V.m. § 55 der Landesbauordnung Brandenburg sind. Damit soll sichergestellt werden, dass von dem beabsichtigten Vorhaben keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht.
Ihm obliegt die Pflicht der Überwachung bei der Errichtung genehmigungsbedürftiger als auch genehmigungsfreier baulicher Anlagen, die sich auf sämtliche öffentlich-rechtliche Vorschriften wie das Bauplanungs-, Bauordnungs-, Immissionsschutz-, Denkmal- und Naturschutzrecht u.a.m. erstreckt.
Er ist verantwortlich für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten hinsichtlich des Bauordnungs- und Bauplanungsrechtes.
Diese Aufgaben werden wahrgenommen durch die Arbeitsgebiete (Sachgebiete)
- technische Bauaufsicht (präventive Überwachung)
- rechtliche Bauaufsicht(repressive Überwachung)
- Widerspruchsbehörde (Dezernat I / vorinstanzliche Kontrolle)
Die untere Bauaufsichtsbehörde bietet Bauwilligen und Objektplanern an, sich rechtzeitig beraten zu lassen - außer zu zivilrechtlichen Fragen. Damit können Verzögerungen und Risiken im späteren Antragsverfahren vermieden werden.
Heinrich-Heine-Straße 1
03149 Forst (Lausitz)
Dienstag
08.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr
Donnerstag
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