
Nach der Aufnahme in das Grundgesetz hat der Tierschutz einen besonders hohen Stellenwert.
Im Tierschutzgesetz ist festgeschrieben, dass niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen darf. Dies betrifft die Haltung von Tieren, den Handel von Tieren, das Töten von Tieren, Eingriffe an Tieren und Tierversuche.
Auf dem Gebiet des Tierschutzes ist die Einhaltung einer ganzen Reihe nationaler gesetzlicher Vorschriften zu überwachen. Dazu kommen zahlreiche Vorschriften der Europäischen Union, die teilweise in Form von Rechtsverordnungen unmittelbar in jedem Mitgliedstaat gelten und einzuhalten sind.
Ein breites Feld nimmt die Annahme und Überprüfung von Anzeigen aus der Bevölkerung wegen Vernachlässigung von Tieren durch einzelne Tierhalter und deren Ahndung sowie
der Beseitigung der tierschutzwidrigen Zustände in Anspruch.
Probleme treten immer wieder beim Halten von Hunden auf.
Hier sind die Anforderungen der Tierschutz-Hundeverordnung einzuhalten (siehe Merkblatt).
Amtliche Tierärztin
DVM Andrea Schickentanz
Heinrich-Heine-Straße 1
03149 Forst (Lausitz)
Zimmer: A.EG.38
08.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr
Donnerstag
08.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr
sowie nach Terminvereinbarung











