
SG Bußgeldstelle
Die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten stellt neben belastenden Verwaltungsakten und dem Verwaltungszwang eine weitere Möglichkeit dar, die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften durchzusetzen. Durch die Festsetzung von Geldbußen soll insbesondere eine Mahnung an die Pflichten auf Grund der verschiedensten Gesetze für die unterschiedlichsten Lebensbereiche ausgesprochen werden.
Wenn Sie Fragen zu bereits eingeleiteten Ordnungswidrigkeitenverfahren haben, steht Ihnen die Bußgeldstelle gerne für Auskünfte zur Verfügung.











