Landkreis Spree-Neiße ist zweitbeste wirtschaftsfreundlichste Kommune
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Tierseuchenbekämpfung/ Tierhaltung

Im Rahmen der Verhütung und Bekämpfung von Tierseuchen und chronischen Tierkrankheiten werden alle Aufgaben wahrgenommen, die sich aus dem Tierseuchengesetz, dem Ausführungsgesetz dazu und der auf der Grundlage dieser erlassenen Verordnungen ergeben.
Der Landkreis ist frei von Tuberkulose, Brucellose und Leukose in den Rinder-, Schweine-, Schaf- und Ziegenbeständen und frei von Tollwut im Wild- als auch im Haustierbestand.

Das Sachgebiet Tierseuchenbekämpfung/Tierhaltung/Tierarzneimittelüberwachung des Amtes für Veterinär- und Lebensmittelüberwachung führt flächendeckende Inspektionen zur Einhaltung der tierschutzrechtlichen Pflichten der Tierhalter, einschließlich der Einhaltung der Bestandsmeldungen, der Bestandsdokumentationen für das Einzeltier sowie für die Erfüllung der Erfordernisse tiergesundheitlicher Eigenkontrollen i. V. mit der Überprüfung des Arzneimitteleinsatzes im Tierbestand und der Tierhaltungshygiene durch.

Das Sachgebiet organisiert die flächendeckende diagnostische Überwachung der Tierbestände durch gezielte Untersuchungen von Blut und Milch sowie Honig für die Abklärung hinsichtlich der Faulbrutsituation in den Bienenbeständen. Es werden alle Fragen hinsichtlicher Tierhaltungshygiene in Verbindung mit tierschutzrechtlichen Belangen beantwortet und es werden diese Komplexe für den Tierhalter projektunterstützend beraten bis hin zur Variantenberatung an Ort und Stelle. Verstöße der Pflichten der Tierhalter können ordnungsbehördlich geahndet werden.

Im Zusammenhang mit der präventiven Tierseuchenbekämpfung stehen alle Fragen zur Beseitigung von Tierkörper, Tierkörperteilen, Erzeugnissen sowie der Küchenabfälle aus gewerblichen Einrichtungen.
Das Amt überwacht die Tiergesundheit in den Haltungen landwirtschaftlicher Nutztiere bis hin zu den Haltungen von papageienartigen Vögeln und den Haltungen von Nutzfischen. Es erfolgen Genehmigungen von Vogelhaltungen in Verbindung mit der Antragstellung der Vogelhalter zur Vorbereitung der Bestellung von Ringen als Voraussetzung für den Verkauf von Vögeln.
Die Tierhalter bestellen beim Veterinäramt Ohrmarken zur Kennzeichnung von Schweinen, Schafen und Ziegen nach Bestandsmeldung in Verbindung mit der Registratur bei der Tierseuchenkasse des Landes Brandenburg.
Durch das Veterinäramt werden gemeldete Verstöße des Tierschutzrechts in allen Formen der Tierhaltung bearbeitet.
Aber auch hier werden die Bürger zu diesem Fragenkomplex beraten.

In das Aufgabengebiet fallen auch alle Fragen im Zusammenhang mit dem Betreiben von Tierheimen und Tierfriedhöfen. Durch einen organisierten Kurierdienst wird auch Untersuchungsmaterial wie z. B. Kleintiere zur Sektion und andere diagnostisch aussagefähigen Materialien zur Untersuchung an das Staatliche Veterinär- und Lebensmitteluntersuchungsamt weitergeleitet.

Leiter/in
Tierseuchenbekämpfung/ Tierhaltung

Amtstierarzt Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Dr. Dietmar Vogt (Amtstierarzt) 

Landkreis Spree-Neiße - Kreishaus;
Heinrich-Heine-Straße 1
03149 Forst (Lausitz)
Zimmer: A.EG.38
(035 62) 986- 183 01
(035 62) 986- 183 88


Formulare zum Download

Bestandsbuch über die Anwendung von Arzneimitteln
PDF Dokument
Merkblatt über das Halten von Hunden
PDF Dokument
Neuregelungen zur Registrierpflicht für Equiden
PDF Dokument


Position
  • Kootenay Boundary - British Columbia Canada
  • Haddington  - Easth Lothian
  • Krosno
  • Zielona Gora
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