Landkreis Spree-Neiße ist zweitbeste wirtschaftsfreundlichste Kommune
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Zivil-militärische Zusammenarbeit im Inland

"Mehr als 300 Soldaten helfen bei der Beseitigung der Hochwasserschäden“ oder „110 Bundeswehrsoldaten wurden zur Unterstützung der zivilen Helfer abkommandiert.“ Immer wird darüber berichtet, dass Soldaten bei großen Katastrophen im Inland zur Unterstützung der zivilen Hilfskräfte herangezogen werden. Aber wie kommt es dazu? Welche Vorraussetzungen müssen erfüllt sein, dass die Bundeswehr im Inland eingesetzt werden kann? Und wie wird diese zivil-militärische Zusammenarbeit koordiniert?

Den rechtlichen Rahmen für den Einsatz der Streitkräfte gibt das Grundgesetz eindeutig vor. Der Hauptauftrag der Streitkräfte ist Deutschland vor militärischen Angriffen von außen zu schützen. Vereinfacht ausgedrückt, wird Deutschland beispielsweise von einem anderem Land angegriffen, ist die Bundeswehr für den Schutz von Deutschland zuständig.

Für die innere Sicherheit ist die Polizei zuständig. Diese Aufgabe haben grundsätzlich die einzelnen Bundesländer. So fällt auch die Abwehr von Terrorangriffen und anderen asymmetrischen Bedrohungen in die Aufgabe der Länder und der Polizei. So kann die Bundeswehr zum Beispiel nicht eingesetzt werden um eine gewalttätige Demonstration zu unterbinden. Dies ist Aufgabe der Polizei.

Zusammenarbeit im Krisenstab

Von Unglücken hört man immer wieder. Aber nur wenn zuständige Organisationen, wie zum Beispiel Feuerwehr oder Rotes Kreuz, die Situation nicht mehr einzeln bewältigen können und zusammenarbeiten müssen, wird das Unglück zu einer Katastrophe. Die Hauptgefahren sind zum Beispiel extreme Wetterlagen und Hochwasser. Das gleiche gilt für große Unglücksfälle mit vielen Verletzten. Hier ist der Katastrophenschutz gefordert. Nach dem Artikel 70 des Grundgesetzes ist der Katastrophenschutz Aufgabe der Länder. Wird der Katastrophenfall ausgerufen, beispielsweise durch den zuständigen Landrat, kommt auch ein Krisenstab zum Einsatz. Der Krisenstab, besteht aus mehreren Vertretern der eingesetzten und beteiligten Organisationen. Diese Organisationen können zum Beispiel die Feuerwehren, das Deutsche Rote Kreuz, der Arbeiter-Samariter-Bund, die Johanniter-Unfallhilfe oder die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW) sein. Sie koordinieren die Rettungsmaßnahmen und ermöglichen einen reibungslosen Ablauf der gemeinsamen Hilfeleistungen. Entscheidet der Krisenstab, dass die Lage nicht mehr durch die zivilen Organisationen bewältigt werden kann, wird die Unterstützung der Bundeswehr angefordert. Insbesondere ist dies der Fall, wenn nur die Bundeswehr über die erforderlichen Fähigkeiten verfügt.

Rechtliche Grundlage für die Anforderung der Streitkräfte ist Artikel 35, Absatz 2 des Grundgesetzes: „Zur Hilfe bei einer Naturkatastrophe oder einem besonders schweren Unglücksfall kann ein Land Polizeikräfte anderer Länder, Kräfte und Einrichtungen anderer Verwaltungen sowie des Bundesgrenzschutzes (jetzt Bundespolizei) und der Streitkräfte anfordern.“ Dies legitimiert zwar keinen eigenen Einsatz der Streitkräfte, erlaubt aber, dass die Bundeswehr unterstützt.


Bundesweites Netz

Doch wie ist diese zivil-militärische Zusammenarbeit in der Bundeswehr geregelt? Wer ist dafür verantwortlich? In der Bundeswehr ist die zivil-militärische Zusammenarbeit im Bereich der Streitkräftebasis verankert. Diese führt die Einsätze zur Hilfeleistung der Bundeswehr im Inland und unterstützt die zivilen Behörden. Auf allen Verwaltungsebenen (Bund / Länder / Kommunen) gibt es Verbindungskommandos. Das Streitkräfteunterstützungskommando (SKUKdo) nimmt die ZMZ-Aufgaben auf Bundesebene wahr. Das SKUKdo ist dabei Ansprechpartner für alle Bundesbehörden und Gesamtverantwortlicher für die zivil-militärische Zusammenarbeit.


Landeskommandos
Gegenüber den einzelnen Ländern nehmen die Landeskommandos die Aufgabe wahr. Insgesamt gibt es 15 Landeskommandos und das Standortkommando Berlin. So hat jedes Bundesland sein eigenes Landeskommando. Dabei sind die Landeskommandos der Ansprechpartner der Landesregierung in allen Fragen der möglichen Unterstützungsleistungen der Bundeswehr. Sie fassen Anforderungen zusammen und werten diese aus. Sie bereiten den Einsatz der Bundeswehrkräfte aus allen Organisationsbereichen vor, koordinieren den Einsatz vor Ort und verfügen über ein militärisches Lagebild der eingesetzten Bundeswehrkräfte. Dies alles geschieht in enger Abstimmung mit dem zivilen Katastrophenschutzstab und ausgerichtet nach den Prioritäten, die durch die zivile Seite gesetzt werden. Je nach Größe des Bundeslandes ändert sich auch die Personalanzahl, jedoch nie die Grundstruktur.

Auch die einzelnen Kommunen werden nicht alleine gelassen. So erhalten auch die Bezirke, die Kreise und die kreisfreien Städte ein Verbindungskommando – 31 Bezirkskommandos und 410 Kreisverbindungskommandos. Sie sind ausschließlich durch ortskundige und ortsansässige Reservisten besetzt und umfassen jeweils zwölf Dienstposten. Diese rund 5.300 Reservisten üben einen zivilen Beruf aus, sind aber im Katastrophenfall als aktive Soldaten tätig und übernehmen die Arbeit als Bindeglied zwischen der zivilen und militärischen Seite. Somit sind die Reservisten das Herzstück der zivil-militärischen Zusammenarbeit auf der Ebene der Kommunen.

Die zentrale Rolle übernehmen die Leiter der Verbindungskommandos – die "Beauftragten der Bundeswehr für Zivil-Militärische-Zusammenarbeit". Sie führen die Reservisten und sind erste Ansprechpartner in Fragen der möglichen Unterstützungsleistungen der Bundeswehr für die zugeordneten zivilen Dienststellen. In der Regel sitzen sie auch schon vor Anforderung der Bundeswehrhilfeleistungen mit im Krisenstab. Somit kann bereits in sehr frühen Phasen auf die militärische Expertise zurückgegriffen werden. Realistische Unterstützungsmöglichkeiten können hier früh erkannt werden. Wichtig ist der regelmäßige Kontakt der ZMZ-Beauftragten zu den Mitarbeitern der Katastrophenschutzbehörden. Deshalb sind diese auch nicht in einer militärischen Liegenschaft untergebracht sondern in einem Büro der jeweiligen Behörde.


Eingesetzte Truppen

Doch um Hilfe im Katastrophenfall leisten zu können, werden oft weitere Soldaten und schweres Gerät benötigt. In der Regel werden diese durch aktive Truppenteile gestellt. Um noch schneller und kompetenter die zivilen Organisationen unterstützen zu können, werden insgesamt 16 ZMZ-Stützpunkte und Spezialstützpunkte aufgestellt. Dort wird - angegliedert an bestehende Verbände - Gerät und Material für die Katastrophenabwehr bereit gehalten und aktive Soldaten sowie Reservisten eingeplant. Dabei sind fünf ZMZ-Stützpunkte speziell auf Pionierarbeiten ausgerichtet, neun Spezialstützpunkte werden mit medizinischer Ausstattung bestückt. Die anderen zwei sind für die ABC-Abwehr vorgesehen. Diese spezialisierten Truppenteile und Dienstellen befähigen die Bundeswehr zur Wirkung in Schwerpunkten der Hilfeleistungen deutschlandweit. Die Bundeswehr kann somit einen weiteren hochwertigen Beitrag zur Unterstützung im Katastrophenfall und bei besonders schweren Unglücksfällen bieten.

Quelle: Streitkräftebasis



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