Landkreis Spree-Neiße ist zweitbeste wirtschaftsfreundlichste Kommune
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Abfälle, die nicht verwertet werden können

Die Erfahrung in der Praxis zeigt, dass bei jedem Gewerbebetrieb immer Abfälle anfallen, die nicht verwertet werden können. Diese Abfälle müssen getrennt gehalten und dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger überlassen werden. Dafür stellt der Landkreis Spree-Neiße einen Restmüllbehälter in einem angemessenen Umfang zur Verfügung.
Das zur Verfügung stehende Restmüllvolumen sollte den alltäglichen Anforderungen in der betrieblichen Praxis entsprechen. Denn ein zu geringes Restmüllvolumen führt erfahrungsgemäß zu Fehlwürfen und zu Verunreinigungen der Verwertungsabfälle, die dann insgesamt als Beseitigungsabfälle entsorgt werden müssten. Dies zu vermeiden ist ebenfalls Intention der Verordnung und sollte wegen der unnötigen Kosten in Ihrem Interesse sein.

Nach der Gewerbeabfallverordnung muss jeder Gewerbebetrieb einen Restmüllbehälter für die Abfälle zur Beseitigung benutzen (§ 7 GewAbfV).

Ein Verstoß gegen diese Regelung ist Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit und wird mit einem Bußgeld geahndet.

Die Größe der Tonne

Laut dem Gesetzgeber legt der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger die Größe der Restmülltonne fest.

Bei Gewerbe-Anmeldung bzw. -Ummeldung wenden Sie sich bítte an den Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des Landkreises Spree-Neiße, Heinrich-Heine-Straße 1, 03149 Forst (Lausitz), Tel. 03562 986 17726 – 17728.



Position
  • Kootenay Boundary - British Columbia Canada
  • Haddington  - Easth Lothian
  • Krosno
  • Zielona Gora
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