6. Art und Umfang der Zuwendung
Förderfähig sind Personal-, Sach- und teilnehmerbezogene Kosten. Die Förderung erfolgt auf der Grundlage der Landeshaushaltordnung, §§ 23, 44 sowie des Operationellen Programmes des Landes Brandenburg für den Europäischen Sozialfond 2007-2013. Die Förderung wird als Fehlbedarfsfinanzierung gewährt.
Der Eigenanteil der Zuwendungsempfänger muss mindestens 30% der zuschussfähigen Gesamtausgaben betragen. Die notwendige Kofinanzierung kann durch kommunale Mittel, durch Mittel aus dem SGB II einschließlich Mehraufwandsentschädigungen (außer § 22 Kosten der Unterkunft und Heizung und § 23 einmalige Leistungen), durch Mittel aus dem SGB III und auch durch private Mittel erfolgen. Für Alg II-Empfänger/innen können monatlich 384,00 € für eigenständige Mitglieder in der Sozialversicherung und 271,00 € für familienversicherte Teilnehmende pauschal als Kofinanzierung angerecht werden.
Es ist zu beachten, dass
- keine Projekte zur Berufsorientierung gefördert werden
- eine Aufstockung der Mehraufwandsentschädigung bei Arbeitsgelegenheiten nach § 16 d SGB II nicht zulässig ist (ausgenommen zusätzliche begleitende Aktivitäten)
- die Finanzierung investiver Leistungen ebenfalls ausgeschlossen ist
- geringwertige Wirtschaftsgüter förderfähig sind, (geringwertige Wirtschaftgüter sind selbständig nutzbar, übersteigen nicht den Anschaffungswert von 410,00 € netto und sind nicht Bestandteil von Sammelposten)
- die Förderung ausgeschlossen ist, wenn eine weitere Förderung aus Mitteln der Strukturfonds der Europäischen Union (EU) – ESF, EAGFL, ELER, aus den regional übergreifenden Operationellen Programmes des Bundes zur Entwicklung des Arbeitsmarktes und der Humanressourcen – sowie eine Förderung aus den Gemeinschaftsaktivitäten der EU für den genannten Zuwendungszweck erfolgt.
Maßnahmezeitraum für die V. Förderperiode ist der 01.03.2012 – 30.04.2014. Die Bewilligung der Projekte erfolgt jährlich und beträgt in der Regel 12 Monate. Längerfristige Projekte sind in Einzelfällen dann möglich, wenn dies zur Erreichung des Projektzieles erforderlich ist. Zuwendungsgeber für die Förderung „Regionalbudget V“ ist die LASA Brandenburg GmbH, d. h. die gesamte verwaltungstechnische Programmumsetzung (Antragstellung, Bewilligung, Mittelauszahlung und -prüfung sowie Verwendungsnachweisprüfung) erfolgt durch die LASA.
Aufgrund der Vorgaben des MASF kann der Landkreis Spree-Neiße jeweils nur 8 Projekte/ Jahr bewilligen. Dabei ist folgende Staffelung vorgegeben: zum 01. März 2012 können 3 Projekte, zum 01.04.2012 können 3 Projekte und zum 01.05.2012 können 2 Projekte beginnen.
Projektideen sind bis zum 18.11.2011 (Datum des Poststempels) mit rechtsverbindlicher Unterschrift in gedruckter Form mit der Aufschrift „Ideenwettbewerb Regionalbudget V“ beim:
Landkreis Spree-Neiße
Regionalbudget
Heinrich-Heine-Straße 1
03149 Forst (Lausitz)
und zusätzlich in digitaler Form (CD oder E-Mail an regionalbudget@lkspn.de )einzureichen.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung. 
Der Aufruf zur Einreichung von Projektideen erfolgt unter dem Vorbehalt der Förderung durch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie (MASF) und der Landesagentur für Struktur und Arbeit (LASA).
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