Nach den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis sind zur Kompostierung folgende Abfälle geeignet: Gartenabfälle, Rasenschnitt (Vorsicht, fault schnell), Laub, Strauch- und Baumschnitt (klein geschnitten, ggf. gehäckselt), Eierschalen, Obst- und Gemüseabfälle, Kaffeesatz, Teesud, Stroh, Heu, Hobelspäne.
Auch alte bzw. verdorbene Nahrungsmittel, Speisereste (auch gekocht) können als Kompostrohstoff eingesetzt werden. Zu beachten ist aber, dass diese Schadnager anlocken. Wenn Sie auf den Einsatz von Küchenabfällen nicht verzichten wollen, so ist es ratsam, diese mit einer Schicht Erde abzudecken.
Für die Kompostierung nicht geeignet sind samentragende Unkräuter (z. B. Vogelmiere), Gartenabfälle mit Pflanzenkrankheiten (z. B. Feuerbrand) und mit Insektiziden behandelte Pflanzen.
Sollten Sie Anfragen zu Pflanzenkrankheiten haben, so können Sie sich an das Landesamt für Ernährung und Landwirtschaft Frankfurt (Oder) wenden.
Grundsätzlich sollten bei der Kompostierung allgemein bedacht werden:
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Die Zerkleinerung der Materialien beschleunigt die Verrottung.
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Gute Durchmischung verschieden strukturierter Materialien verhindert Fäule.
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Je größer der Kompost, desto sicherer wird in der Kernzone eine hohe Temperatur erreicht.
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Umsetzung des Kompostes ist erforderlich, damit weniger verrottete Materialien von den kälteren Außenbereichen auch in die wärmere Kernzone gelangen.
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Zusätzliche Wasserzufuhr bei extremer Trockenheit ist zu beachten.
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Durch pilzliche Erreger befallenes Material mit Erde, z. B. Rasenschnitt oder Laub, in dicker Schicht abdecken, um möglichen Sporenflug zu verhindern.
Vom Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg gibt es unter:
e-mail: pressestelle-@mlur.brandenburg.de und
Internet: www.mluv.brandenburg.de
Informationsmaterial zur Abfallberatung ( Anforderungen an die Eigenkompostierung).
e-mail: pressestelle-@mlur.brandenburg.de und
Internet: www.mluv.brandenburg.de
Informationsmaterial zur Abfallberatung ( Anforderungen an die Eigenkompostierung).
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