Neu ab 1. März 2007:

Fahrzeug-Zulassungsverordnung und Feinstaub-Verordnung
Inkrafttreten der
Verordnung zur Neuordnung des Rechts der Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr und zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV
))

und

der Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Vorschriften über die Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge (sog. Feinstaub-Verordnung)

zum 01. März 2007

Ab dem 01.03.2007 ergeben sich folgende, wesentliche Änderungen durch die Fahrzeug-Zulassungsverordnung:  
 
Feinstaubregelung ab 01. März 2007
 

Ab dem 01. März 2007 tritt in Deutschland die 35.Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - besser bekannt als „Feinstaub-Verordnung“ - in Kraft. Hierbei haben die Behörden die Möglichkeit, bei hoher Schadstoffbelastung der Luft so genannte Umweltzonen auszuweisen und in diesen ein begrenztes oder komplettes Fahrverbot zu verhängen. Fahrzeuge werden dabei entsprechend ihrer Abgasnormen in verschiedene Scha dstoffgruppen eingegliedert. Mit der Abgasnorm Euro 4 oder besser erhält man die Schadstoffgruppe 4, erkennbar an der grünen Plakette, die innen an der Windschutzscheibe angebracht werden muss. Euro 3 bringt die Schadstoffgruppe 3 (gelbe Plakette) und Euro 2 die Schadstoffgruppe 2 (rote Plakette). Je nach Belastung dürfen dann Fahrzeuge mit der jeweiligen Schadstoffgruppe/Plakettenfarbe in die Umweltzonen. Fahrzeuge mit erhöhtem Schadstoffausstoß (vergleichbar mit Euro 1 und schlechter sowie 2-Takt-Fahrzeuge) fallen unter die Schadstoffgruppe 1 und erhalten damit keine Plakette. Für diese gilt ein Fahrverbot in den ausgewiesenen Umweltzonen

In den Anwendungsbereich der Verordnung fallen alle Kraftfahrzeuge der Klassen M (vierrädrige Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung) und N (Nutzfahrzeuge).

Wer wissen will, ob sein Fahrzeug mit welcher Plakette wann fahren darf, erfährt dies über die Emissionsschlüsselnummern in seinen Fahrzeugpapieren: Die Schlüsselnumme rn sind zu finden in den bis zum 1. Oktober 2005 ausgestellten Fahrzeugscheinen und Fahrzeugbriefen im Feld zu 1 „Fahrzeug- und Aufbauart“ an der 5. und 6. Stelle.
Seit dem 1. Oktober 2005 gab es neue Fahrzeugpapiere. Hier findet man die Emissionsschlüsselnummer in der Zulassungsbescheinigung Teil I im Feld 14.1.

Die Plaketten dürfen von allen Zulassungsstellen, Überwachungsorganisationen oder auch Werkstätten, die berechtigt sind, Abgasuntersuchungen durchzuführen, ausgegeben werden. Der Preis für die Ausgabe durch Behörden wird in Brandenburg bei 5,00 EUR liegen, dagegen sind Überwachungsorganisationen und Werkstätten in ihrer Preiskalkulation frei.

Zur Zeit gibt es noch keinen vollständigen Überblick, in welchen Städten für bestimmte Gebiete (Umweltzonen) oder bestimmte Straßen Verkehrsbeschränkungen bzw. -verbote angeordnet werden sollen. Hinzuweisen ist aber darauf, dass alle geplanten Maßnahmen frühestens zum 1. Januar 2008 umgesetzt werden sollen.