Kreisverwaltung :: Fachbereich Recht
Man spricht in diesem Zusammenhang von personenbezogenen Daten. Eine rechtmäßige Verarbeitung personenbezogener Daten setzt eine Einwilligung des Betroffenen oder eine Legitimation durch ein Gesetz bzw. durch eine andere Rechtsvorschrift voraus.
Die Zweckbindung personenbezogener Daten (§ 4 (5) BbgDSG) bedeutet, dass die Erhebung und eine weitere Verarbeitung dieser Daten dem gleichen Zweck dienen muss. Die Zweckidentität zwischen den einzelnen Verarbeitungsstufen orientiert sich dabei an der jeweils konkret von der Verwaltung wahrzunehmenden Aufgabe.
Eine Ausnahme von diesem Prinzip ist möglich, wenn ein Gesetz es erlaubt oder der Betroffene eingewilligt hat.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten umfasst nach § 3 (2) BbgDSG:
- das Erheben, die Speicherung, die Veränderung,
- die Übermittlung, die Weitergabe,
- die Sperrung, die Löschung sowie jede sonstige Verwendung.
Eine Vielzahl personenbezogener Daten, wie u.a. Daten über die hier wohnenden Ausländer/ innen, über das Eigentum an Flurstücken / Flächen, Angaben zu Einkünften und persönlichen Verhältnissen z.B. im Rahmen der Wohngeldzahlbarmachung, BAföG-Zahlung oder Ermittlung der Unterhaltshöhe, Gesundheitsdaten, Daten der Kfz-Halter oder auch die persönlichen Daten aller Mitarbeiter des Kreisverwaltung werden durch die Fachbereiche unseres Kreises verwaltet.
Die Verwaltung ist verpflichtet, bei der Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten die geltenden Datenschutzvorschriften zu beachten.
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