Kreisverwaltung :: Fachbereich Recht
Welche Datenschutzrechte können geltend gemacht werden?
Nach § 5 des BbgDSG hat jeder nach Maßgabe des Gesetzes nachfolgende Rechte:
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Auskunft und Benachrichtigung über die zu seiner Person gespeicherten Daten sowie Einsicht in Akten
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Gegenvorstellung auf Grund eines schutzwürdigen, besonderen Interesses
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Einsicht in das Verfahrensverzeichnis
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Berichtigung, Löschung oder Sperrung der zu seiner Person gespeicherten Daten
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Schadenersatz und
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Anrufung des Landesbeauftragen für Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Ist die Verarbeitung der personenbezogenen Daten nicht auf der Grundlage des BbgDSG geregelt, ergeben sich die Datenschutzrechte aus der speziellen oder fachbezogenen gesetzlichen Regelung.
Sollte eine Klärung von datenschutzrechtlichen Fragen erforderlich sein, bestehen mehrere Möglichkeiten:
- Konkrete Fragen zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten können direkt an den verantwortlichen Fachbereich gerichtet werden
- Sie können sich mit Ihren Fragen, Hinweisen und Beschwerden an die behördliche Datenschutzbeauftragte des Landkreises Spree-Neiße wenden:
Sabine Ansorge: Tel.: (0 35 62) 9 86 1 30 24
Email: datenschutzbeauftragte@lkspn.de
Sollten Sie ein persönliches Gespräch wünschen, bitte ich um telefonische Terminvereinbarung. -
Sie können sich auch an die Landesbeauftragte für Datenschutz und das Recht auf Akteneinsicht (LDA), Fr. Hartge wenden, wenn Sie annehmen, der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten in Ihren Rechten verletzt worden zu sein.
Die Postanschrift lautet:
Landesbeauftragte für den Datenschutz
u. f. das Recht auf Akteneinsicht
Stahnsdorfer Damm 77
14532 Kleinmachnow
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