Entgelte und Teilnahmebestimmungen
Die ausgewiesenen Entgelte beziehen sich auf Vollzahler. Ermäßigungen der Teilnehmer- und Benutzerentgelte werden auf Antrag und gegen Vorlage der entsprechenden Nachweise für folgende Personengruppen gewährt:
- 75 % - Empfänger von Leistungen nach SGB II und SGB 12 sowie dem
Asylbewerbergesetz
- 25 % - Schüler, Studenten, Azubis, Wehr- und Zivildienstleistende
Bei Buchung von mehreren Bildungsmaßnahmen im Kalenderjahr kann dem Teilnehmer auf Antrag, entsprechend der Entgeltordnung, eine Ermäßigung von 10 % des Gesamtteilnehmerentgeltes gewährt werden.
Die vollständige Entgeltordnung wurde veröffentlicht im Spree-Neiße-Kurier im Dezember 2005 und kann in den Reginonalstellen und im Internet eingesehen werden.
Bei Gewährung von Ermäßigungen darf ein Mindestbetrag von 17,00 € des Teilnehmerentgeltes nicht unterschritten werden. Die Entgelte für Anmeldung, Bestätigungen, Prüfungen und Material werden nicht ermäßigt.
Der Teilnehmerausweis gilt als Nachweis für die Bezahlung und ist als Beleg für den Jahressteuerausgleich anerkannt.
Für Arbeitsmittel und Ausstattungsgegenstände, die von der KVHS zur Verfügung gestellt werden, können Zuschläge erhoben werden. Für ausgegebene Kopien in den einzelnen Veranstaltungen sind 0,05 € je Kopie zu entrichten.
Teilnahmebestätigungen werden ausgefertigt, wenn mindestens 80 % der Lehrveranstaltung besucht wurden. Die KVHS übernimmt keinerlei Haftung bei Diebstählen, Verlust oder Beschädigung von persönlichem Eigentum.
Die Kursentgelte sind mit der schriftlichen Anmeldung, spätestens am 1. Unterrichtstag zu entrichten. EC-Karten-Zahlung ist in allen Regionalstellen möglich.
Für alle Kursteilnehmer gilt die Hausordnung des jeweiligen Unterrichtsortes. Das Rauchen in den Unterrichtsräumen und auf dem Schulgelände ist grundsätzlich untersagt.
Die KVHS hat das Recht Kurse, die nicht mindestens mit 10 Teilnehmern belegt sind, abzusagen.
An Feiertagen und in den Schulferien des Landes Brandenburg finden in der Regel keine Kurse statt.
Kurse, die im Sinne des Brandenburgischen Weiterbildungsgesetzes nicht zur Grundversorgung zählen, werden kostendeckend gestaltet.










