Jobcenter Spree-Neiße
Wer kann einen Antrag stellen?
Eltern bzw. Kinder, die Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld, Sozialhilfe, den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, haben grundsätzlich einen Anspruch auf die unten genannten Leistungen.
Wo ist eine Antragstellung möglich?
An den Standorten des Jobcenters Spree-Neiße Spremberg, Cottbus, Guben und Forst (L.). Bitte beachten Sie die Hinweise an den einzelnen Standorten.
Eltern bzw. Kinder, die Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld, Sozialhilfe, den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, haben grundsätzlich einen Anspruch auf die unten genannten Leistungen.
Wo ist eine Antragstellung möglich?
An den Standorten des Jobcenters Spree-Neiße Spremberg, Cottbus, Guben und Forst (L.). Bitte beachten Sie die Hinweise an den einzelnen Standorten.
1. Eintägige Schul- und Kitaausflüge
Leistungsumfang:
Übernahme der tatsächlichen Aufwendungen
Leistungsberechtigte:
formelle Antragstellung mit Kostennachweis
Leistung:
Gutschein
Übernahme der tatsächlichen Aufwendungen
Leistungsberechtigte:
- Schüler und Schülerinnen
- Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen
formelle Antragstellung mit Kostennachweis
Leistung:
Gutschein
2. Mehrtägige Klassenfahrten
Leistungsumfang:
Übernahme der tatsächlichen Aufwendungen
Leistungsberechtigte:
formelle Antragstellung mit Kostennachweis
Leistung:
Gutschein
Übernahme der tatsächlichen Aufwendungen
Leistungsberechtigte:
- Schüler und Schülerinnen
formelle Antragstellung mit Kostennachweis
Leistung:
Gutschein
3. Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf
Leistungsumfang:
zu Beginn des Schuljahres (August 2011) 70,00 EUR sowie zum Halbjahr (Februar 2012) 30,00 EUR
Leistungsberechtigte:
Direktzahlung an Leistungsempfänger
zu Beginn des Schuljahres (August 2011) 70,00 EUR sowie zum Halbjahr (Februar 2012) 30,00 EUR
Leistungsberechtigte:
- Schüler und Schülerinnen
- keine gesonderte Antragstellung für SGB II Leistungsbezieher notwendig
- formelle Antragstellung für Wohngeld- und Kinderzuschlagempfänger
Direktzahlung an Leistungsempfänger
4. Schülerbeförderung
Leistungsumfang:
Übernahme des ausgewiesenen Eigenanteils für notwendige Fahrtkosten
Leistungsberechtigte:
Übernahme des ausgewiesenen Eigenanteils für notwendige Fahrtkosten
Leistungsberechtigte:
- Schüler und Schülerinnen
Zu beachten: Antragstellung erfolgt bis auf Weiteres nicht über das Jobcenter Spree-Neiße.
Eigenteil wird auf Antrag vom Fachbereich Schule und Kultur übernommen (monatlich i.H.v. 10,00 EUR bzw. bei Jahreskarten i.H.v. 100,00 EUR).
Diese Regelung besteht bereits unabhängig vom Bildungs- und Teilhabepaket.
Eigenteil wird auf Antrag vom Fachbereich Schule und Kultur übernommen (monatlich i.H.v. 10,00 EUR bzw. bei Jahreskarten i.H.v. 100,00 EUR).
Diese Regelung besteht bereits unabhängig vom Bildungs- und Teilhabepaket.
Hinweise
des Jobcenters
Spree-Neiße zum
Bildungs- und
Teilhabepaket
Über die Inhalte der Gesetzesänderung
werden Sie umfassend durch die
zuständigen Bearbeiter an den jeweiligen
Standorten des Jobcenters Spree-Neiße
informiert.
5. Lernförderung zur Erreichung des gefährdeten Lernzieles
Leistungsumfang:
Übernahme der tatsächlich notwendigen Aufwendungen
Leistungsberechtigte:
Antrag:
formelle Antragstellung mit Bestätigung Schule
Leistung:
Gutschein
Übernahme der tatsächlich notwendigen Aufwendungen
Leistungsberechtigte:
- Schüler und Schülerinnen bei einer nachgewiesenen Versetzungsgefährdung
Antrag:
formelle Antragstellung mit Bestätigung Schule
Leistung:
Gutschein
6. Mittagsverpflegung
Leistungsumfang:
durchschnittlicher Essengeldbeitrag abzüglich 1,00 EUR Eigenanteil / Mahlzeit
Leistungsberechtigte:
formelle Antragstellung
Leistung:
Gutschein
durchschnittlicher Essengeldbeitrag abzüglich 1,00 EUR Eigenanteil / Mahlzeit
Leistungsberechtigte:
- Schüler und Schülerinnen
- Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen
formelle Antragstellung
Leistung:
Gutschein
7. Soziale und kulturelle Teilhabe - soll die Mitgliedschaft in Musik-, Sport- und Kulturvereinen ermöglichen
Leistungsumfang:
bis 10,00 EUR / Monat
Leistungsberechtigte:
formelle Antragstellung mit Nachweis der Mitgliedschaft / Aktivität
Leistung:
Direktzahlung an Anbieter
bis 10,00 EUR / Monat
Leistungsberechtigte:
- Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
formelle Antragstellung mit Nachweis der Mitgliedschaft / Aktivität
Leistung:
Direktzahlung an Anbieter
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