Es muss sich um ein kleines Feuer handeln. Daher darf die Größe des Holzhaufens im Durchmesser und in der Höhe einen Meter nicht übersteigen. Entsprechend der Größe des Feuers, der Richtung und der Stärke des windes und der besonderen örtlichen Gegebenheiten achten Sie bitte auf einen Abstand zu brennbaren Materialien. Bei wie z. B. Reetdächern und Dächern mit Dachpappe, oder von trockenem Ödland, Schilfgürteln, Getreidefeldern usw. ist der Abstand entsprechend groß zu wählen. Es muss sichergestellt sein, dass bei starkem Wind, starkem Funkenflug und stärkerer Rauchentwicklung das Feuer sofort gelöscht werden kann (Löschmittel wie Wasser, Sand, Feuerlöscher, Löschdecken bereithalten). Eine Aufsichtsperson muss das Feuer bis zu vollständigen Erlöschen der Glut ständig überwachen.
Holz- und insbesondere Reisighaufen sind eine bevorzugte Lebensstätte vieler Tiere. Der Brennstoffhaufen sollte immer unmittelbar vor dem Anzünden neu aufgeschichtet werden. Dadurch wird ausgeschlossen, dass z. B. Igel, Jungvögel, Lurche und Kriechtiere verletzt oder gar verbrannt werden.
Im Wald sind Feuer verboten. In Ausnahmefällen können sie innerhalb einer speziellen Feuerstelle von der unteren Forstbehörde genehmigt werden. Der Abstand eines Feuers zum Wald muss mindestens 100 m, bei selbstgenutzten Grundstücken in Waldnähe mindestens 30 m betragen. Ab Waldbrandwarnstufe I ist auch auf diesen Grundstücken das Verbrennen verboten.
Feuer über 1 m³ Größe und „Brauchtumfeuer“ sind bei den örtlichen Ordnungsämtern anzuzeigen.










