Landkreis Spree-Neiße ist zweitbeste wirtschaftsfreundlichste Kommune
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Rechtsgrundlagen:

  • § 7 Landesimmissionsschutzgesetz besagt: „Das Verbrennen sowie das Abbrennen von Stoffen im freien ist untersagt, soweit die Nachbarschaft oder die Allgemeinheit hierdurch gefährdet oder belästigt werden können.“
  • sect; 4 der Abfallkompost- und Verbrennungsverordnung besagt: „Das verbrennen pflanzlicher Abfälle aus Haushaltungen und Gärten ist nicht zulässig.“
  • sect; 26 Waldgesetz des Landes Brandenburg besagt: „Im Wald oder in einem Abstand von weniger als 100m vom Waldrand ist außerhalb einer von der Forstbehörde errichteten oder genehmigten Feuerstelle das Anzünden oder Unterhalten eines Feuers verboten.“
  • sect; 20 Bundesnaturschutzgesetz besagt: „Es ist verboten, wildlebende Tiere mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten.“

Verstöße gegen diese Vorschriften stellen Ordnungswidrigkeiten dar und können mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden.



Position
  • Kootenay Boundary - British Columbia Canada
  • Haddington  - Easth Lothian
  • Krosno
  • Zielona Gora
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