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Wahl des Landrates des Landkreises Spree-Neiße am 10. Januar 2010

Bekanntmachung des Kreiswahlleiters



Entsprechend § 64 Absatz 3 und § 83 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes (BbgKWahlG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 09. Juli 2009 (GVBl. I/09, [Nr. 14], S. 326) und § 31 Absatz 2 und 3 der Brandenburgischen Kommunalwahlverordnung (BbgKWahlV) vom 04. Februar 2008 (GVBl. II/08, [Nr.04], S. 39) mache ich Folgendes öffentlich bekannt:



I. Wahltag, Wahlzeit

Entsprechend der Empfehlung und des Grundsatzbeschlusses des Kreistages des Landkreises Spree-Neiße vom 09. September 2009 für die Direktwahl des Landrates wurde mit Schreiben des Ministeriums des Innern des Landes Brandenburg vom 23. September 2009 gemäß § 64 Abs. 2 BbgKWahlG als Tag der Hauptwahl des Landrates des Landkreises Spree-Neiße


Sonntag, der 10. Januar 2010,


festgesetzt.



Erreicht kein Bewerber mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen, die mindestens 15 vom Hundert der wahlberechtigten Personen umfassen muss, findet die Stichwahl am


Sonntag, dem 24. Januar 2010,

statt.


Die Wahlen finden jeweils in der Zeit von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr statt.
Das Wahlgebiet ist das Gebiet des Landkreises Spree-Neiße.


II. Wählbar zum Landrat des Landkreises Spree-Neiße sind alle Personen, die

  • Deutsche oder Unionsbürger sind,
  • am Tag der Hauptwahl das 25. Lebensjahr, aber noch nicht das 62. Lebensjahr vollendet haben,
  • in der Bundesrepublik Deutschland ihren ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.

Auf die Wahlausschlussgründe gemäß § 65 Abs. 4 und 5 BbgKWahlG wird hingewiesen.



Position
  • Kootenay Boundary - British Columbia Canada
  • Haddington  - Easth Lothian
  • Krosno
  • Zielona Gora
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