III. Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
Ich fordere gemäß § 31 Abs. 2 Satz 3 BbgKWahlV dazu auf, Wahlvorschläge für die Wahl des Landrates des Landkreises Spree-Neiße möglichst frühzeitig einzureichen.
Ergänzend hierzu weise ich auf Folgendes hin:
- Wahlvorschläge können von Parteien, von politischen Vereinigungen, von Wählergruppen und von Einzelbewerbern eingereicht werden.
Parteien, politische Vereinigungen und Wählergruppen können gemeinsam Wahlvorschläge einreichen (Listenvereinigungen). Sie dürfen sich nur an einer Listenvereinigung beteiligen. Listenvereinigungen schließen einen eigenständigen Wahlvorschlag der Beteiligten aus (§ 32 BbgKWahlG). - Die Wahlvorschläge sollen möglichst frühzeitig eingereicht werden. Sie müssen spätestens bis
Donnerstag, dem 3. Dezember 2009, 12.00 Uhr
beim Kreiswahlleiter des Landkreises Spree-Neiße, Heinrich-Heine-Straße 1, 03149 Forst (Lausitz), schriftlich eingereicht werden.
Für die fristgemäße und vollständige Einreichung des Wahlvorschlags, der notwendigen Anlagen und erforderlichen Unterstützungsunterschriften, ist der Wahlvorschlagsträger verantwortlich.
A. Inhalt der Wahlvorschläge
Die Wahlvorschläge müssen den Namen, Vornamen, Beruf oder Tätigkeit, Tag der Geburt, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, die Anschrift des Bewerbers, den vollständigen Namen und ggf. die Kurzbezeichnung des Wahlvorschlagträgers enthalten.
B. Dem Wahlvorschlag sind beizufügen, die
- schriftliche Zustimmungserklärung des Bewerbers,
- Wählbarkeitsbescheinigung,
- "Versicherung an Eides statt" des Unionsbürgers, der sich der Wahl stellt, dass dieser nicht von der Wählbarkeit seines Herkunftsmitgliedstaates ausgeschlossen ist,
- Niederschrift über die Bestimmung des Bewerbers der Mitglieder-, Anhänger- oder Delegiertenversammlung.
Formblätter zum Wahlvorschlag und den beizufügenden Anlagen können beim Kreiswahlleiter angefordert werden.










