Landkreis Spree-Neiße ist zweitbeste wirtschaftsfreundlichste Kommune
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C. Unterstützungsunterschriften

1. Dem Wahlvorschlag einer Partei, politischen Vereinigung, Wählergruppe, Listenvereinigung oder eines Einzelbewerbers, die oder der nicht von dem Erfordernis von Unterstützungsunterschriften befreit worden ist, sind


mindestens 100 Unterstützungsunterschriften,


entsprechend § 70 Abs. 5 BbgKWahlG in Verbindung mit § 6 Abs. 2 BbgKWahlG, beizufügen. Auf Anforderung des Wahlvorschlagsträgers legt der Wahlleiter die Unterschriftenlisten bei der Wahlbehörde auf. Eine wahlberechtigte Person darf nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Die Wahlbehörde hat rechtzeitig vor Ablauf der Einreichungsfrist für alle im betreffenden Wahlgebiet wahlberechtigten unterzeichnenden Personen die Wahlberechtigung zu bescheinigen.


2. Das Erfordernis von Unterstützungsunterschriften nach § 70 Abs. 5 BbgKWahlG gilt nicht für Amtsinhaber, die sich der Wiederwahl stellen, sowie für Einzelbewerber und Wahlvorschläge von Parteien, politischen Vereinigungen und Wählergruppen, die eine der Voraussetzungen nach § 28 a Absatz 7 BbgKWahlG erfüllen.



IV. Zulassung der Wahlvorschläge


Der Wahlausschuss beschließt am 07. Dezember 2009 um 14.00 Uhr im Kreistagssaal, Heinrich-Heine-Straße 1, 03149 Forst (Lausitz) in öffentlicher Sitzung über die Zulassung der Wahlvorschläge. Im Übrigen wird auf § 37 BbgKWahlG und § 38 und 39 BbgKWahlV verwiesen.



V. Mängelbeseitigung


Nach Ablauf der Einreichungsfrist am 03. Dezember 2009, 12.00 Uhr, können fehlende Unterstützungsunterschriften nicht mehr beigebracht werden. Auch der Umstand, dass der Bewerber so mangelhaft bezeichnet ist, dass seine Person nicht feststeht, kann ab 03. Dezember 2009, 12.00 Uhr nicht mehr behoben werden. Sonstige Mängel, die die Gültigkeit des Wahlvorschlages berühren, können bis zur Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge beseitigt werden (§ 37 Abs. 1 BbgKWahlG).



VI. Vordrucke, Postanschrift


Die für die Einreichung eines Wahlvorschlages erforderlichen Vordrucke werden vom Kreiswahlleiter beschafft und können bei ihm unter Tel. 03562/986-11007 oder schriftlich angefordert werden. Bei Zusendung der Wahlvorschläge auf dem Postweg sind diese zu richten an


Landkreis Spree-Neiße
Kreiswahlleiter
Heinrich-Heine-Straße 1
03149 Forst (Lausitz)



gez. Schober
Kreiswahlleiter



Position
  • Kootenay Boundary - British Columbia Canada
  • Haddington  - Easth Lothian
  • Krosno
  • Zielona Gora
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