Das Bildungs- und Teilhabepaket
Informationen für Familien im Wohngeld- oder Kinderzuschlagsbezug
Im Jobcenter des Landkreises werden seit März dieses Jahres schon Anträge für Kinder und Jugendliche, deren Familien Arbeitslosengeld II erhalten, bearbeitet. Für Familien mit Wohngeld- und Kindergeldzuschlagsbezug ist durch Landesverordnung der Zugang zum Bildungs- und Teilhabepaket ab sofort ebenfalls geregelt.
- Eintägige Schul- und Kitaausflüge
- Mehrtägige Klassenfahrten
- Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf
- Schülerbeförderung (Hinweis beachten)
- Lernförderung zur Erreichung des gefährdeten Lernzieles
- Mittagsverpflegung in Schulen und Kindertageseinrichtungen
- Soziale- und kulturelle Teilhabe (ermöglicht Mitgliedschaft in Vereinen)
Für die Stadt Spremberg und die Stadt Welzow
Ansprechpartner: Frau Wohlfahrt, Herr Nächilla
Für Stadt Guben und die Gemeinde Schenkendöbern sowie den Ortsteilen Grießen der Gemeinde Jänschwalde
Ansprechpartner: Frau Keß, Herr Hänel
Für die Gemeinde Kolkwitz, das Amt Burg (Spreewald), die Gemeinde Neuhausen/Spree, die Stadt Drebkau sowie das Amt Peitz (ohne Ortsteil Grießen der Gemeinde Jänschwalde
Ansprechpartner: Frau Rinza, Frau Schoerner
Für die Stadt Forst (Lausitz) und das Amt Döbern-Land
Ansprechpartner: Frau Looke, Frau Schulze
Mit der Antragstellung ist unbedingt der jeweilige Leistungsbescheid für Wohngeld und/oder Kindergeldzuschlag einzureichen.
Nur die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf wird als Geldleistung auf das vom Antragsteller angegebene Konto überwiesen. Das erfolgt in zwei Teilbeträgen. Zum Schuljahresbeginn 70 Euro und zum Halbjahr 30 Europ>
Für die übrigen Leistungen werden Gutscheine ausgereicht bzw. werden Beiträge bis zu 10 Euro monatlich an Musik– Kultur– Sportvereine direkt überwiesen.
Der Eigenanteil für Mittagsverpflegung beträgt für alle Kinder und Jugendlichen 1 Euro und ist vom Antragsteller an den Anbieter selbstständig zu entrichten.
Die Schülerbeförderung wird im Landkreis gemäß der entsprechenden Satzung geregelt. Der zu entrichtende Eigenanteil wird auf Antrag vom Schulverwaltungsamt des Landkreises übernommen. Eine Antragstellung über das Bildungs- und Teilhabepaket entfällt deshalb bis auf weiteres. Veröffentlichungen dazu sind zu beachten.)
Die Standorte des Jobcenters Spree-Neiße informieren ebenfalls durch entsprechende Aushänge.










