Kreisverwaltung :: Zensus 2011

Was ist Zensus?
Der Zensus ist eine für das Jahr 2011 geplante EU-weite Volks-, Gebäude- und Wohnungszählung. Genauere Informationen erhalten Sie unter www.zensus2011.de.
Was steckt dahinter?
Die Daten zur demografischen und sozioökonomischen Struktur der Bevölkerung sowie zu deren Erwerbs- und Wohnsituation sind im Laufe der Jahre zunehmend ungenauer geworden (www.zensus2011.de). Damit die Datenbasis wieder aktuell wird, ist ein neuer Zensus notwendig. Auf dieser Grundlage werden eine Vielzahl politischer und wirtschaftlicher Planungen bzw. Entscheidungen getroffen.
Wie wird die Erhebung durchgeführt?
Mit dem neuen deutschen Zensusverfahren wird nur noch ein kleiner Teil der Bürgerinnen und Bürger in eine persönliche Befragung einbezogen. Dabei wird die sogenannte registergestützte Methode angewendet. Hier werden hauptsächlich vorhandene Verwaltungsregister, z.B. Melderegister der Kommunen, Register der Bundesagentur für Arbeit, genutzt und mit den Ergebnissen der ergänzenden Haushaltsbefragung zusammengeführt. Das Verfahren wird im Einzelnen unter www.zensus2011.de erläutert.
1. GWZ-Vorerhebung
Die Vorerhebung der Gebäude- und Wohnungszählung findet in Brandenburg seit dem 18.11.2010 statt. Dabei werden alle Eigentümer und Verwalter von Wohnbesitz befragt. Ziel ist es für die 2011 stattfindende Gebäude- und Wohnungszählung die vorhandenen Registerdaten auf Vollständigkeit und Aktualität zu prüfen.
2. GWZ-Erhebung
Ab 09.05.2011 findet die Haupterhebung der Gebäude- und Wohnungszählung statt. Der postalisch zugesandte Fragebogen ist von allen Eigentümern und Verwaltern von Wohnbesitz auszufüllen.
3. Haushaltsbefragung
Die Haushaltsbefragung wird im Zeitraum vom 09.05.2011 bis zum 31.07.2011 von Erhebungsbeauftragten durchgeführt. Diese überbringen den durch ein Zufallsverfahren ausgewählten Haushalten persönlich einen Fragebogen, welcher online, postalisch oder mit Hilfe des Erhebungsbeauftragten beantwortet werden kann. Im Landkreis Spree-Neiße werden voraussichtlich 15.000 Personen befragt, das entspricht circa 10% der Bewohner des Landkreises.
4. Erhebung in Sonderbereichen
In Einrichtungen wie Wohn- oder Studentenheimen werden alle zum Stichtag 09.05.2011 dort wohnhaften Personen ebenfalls durch Erhebungsbeauftragte befragt. Als Zeitraum ist ebenfalls der 09.05.2011 bis 31.07.2011 vorgesehen.
5. Befragung zur Klärung von Unstimmigkeiten
Im Rahmen von Nacherhebungen wird diese Befragung durchgeführt, wenn Personen keiner Wohnung zugeordnet werden können oder wenn die Anzahl der Personen entsprechend den Ergebnissen der Gebäude- und Wohnungszählung größer ist als die Anzahl der gemeldeten Personen. Damit soll die amtliche Einwohnerzahl in Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern korrigiert werden. Diese Befragung findet im Zeitraum vom 10. 05.2011 bis zum 09.11.2011 statt.
6. GWZ-Ersatzvornahme
Diese Nacherhebung beruht auf der vom Amt für Statistik Berlin-Brandenburg postalisch durchgeführten Gebäude- und Wohnungszählung. Da in Einzelfällen keine Angaben zu Gebäuden erhoben werden können, soll an diesen Anschriften eine Inaugenscheinnahme durch Erhebungsbeauftragte erfolgen. Die GWZ-Ersatzvornahme soll von Oktober 2011 bis März 2012 stattfinden.
Auskunftspflicht
Für alle direkten Zensusbefragungen gelten gesetzliche Grundlagen, die neben der Sicherung des Datenschutzes der Befragten auch eine Auskunftspflicht vorsehen. Bei den Erhebungen gibt es mehrere Möglichkeiten seiner Auskunftspflicht nachzukommen. Entweder werden die Fragen direkt gegenüber dem Erhebungsbeauftragten beantwortet, schriftlich durch den Versand des ausgefüllten Fragebogens an das Statistische Landesamt beziehungsweise an die kommunale Erhebungsstelle verschickt oder online über das Internet ausgefüllt. Näheres auf www.zensus2011.de
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