Pressemitteilung Nr. 138/2025, 18.06.2025

Landkreis erlässt Allgemeinverfügung aufgrund von Niedrigwasser der Spree

Mit Wirkung zum 19. Juni 2025 hat die Untere Wasserbehörde des Landkreises Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa eine Allgemeinverfügung zur Einschränkung des Eigentümer- und Anliegergebrauchs im Einzugsgebiet der Spree erlassen.

Diese untersagt den Eigentümern bzw. Nutzungsberechtigten der an die Gewässer grenzenden Grundstücke vorübergehend die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern der Spree mittels Pumpvorrichtung in der Zeit von 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr, sofern keine wasserrechtliche Erlaubnis besteht.

Die Einschränkung betrifft die Städte Spremberg/Grodk und Drebkau/Drjowk, die Gemeinden Kolkwitz/Gołkojce und Neuhausen/Spree, die Gemeinden Wiesengrund/Łukojce und Felixsee des Amtes Döbern-Land   sowie alle Gemeinden der Ämter Peitz/Picnjo und Burg (Spreewald).

Hintergrund ist, dass seit dem 1. Juni 2025 der maßgebliche Abflusswert in der Spree am Pegel Leibsch infolge anhaltend geringer Niederschläge und hoher Temperaturen dauerhaft unterschritten wird. Zur Stabilisierung des Mindestabflusses wurden bereits die Wasserabgaben aus den verfügbaren sächsischen Speichern sowie der Talsperre Spremberg erhöht und zugleich Ausleitungen aus der Spree eingeschränkt.
 
Um einem weiteren Rückgang der Wasserführung entgegenzuwirken und die Erhaltung der gewässerökologischen Funktionen abzusichern, ist nun die Einschränkung durch eine Allgemeinverfügung erforderlich. Ohne diese Maßnahme droht eine weitere Verschlechterung des Zustands der ohnehin belasteten Tier- und Pflanzenwelt in den Gewässern, wodurch die natürliche Selbstreinigungskraft der Gewässer zusätzlich beeinträchtigt werden würde.

Die Allgemeinverfügung gilt bis auf Widerruf und ist online unter www.lkspn.de sowie im Amtsblatt Nr. 21/2025

Pressestelle Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa


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Quelle: Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa

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