Pressemitteilung Nr. 201/2025, 19.09.2025
Fördermöglichkeit für Weiterbildungseinrichtungen in der Erwachsenenbildung
Die Kreisverwaltung stellt für den Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa Fördermittel zur Grundversorgung gemäß § 7 des Brandenburgischen Erwachsenenbildungsgesetz (BbgEBG) vom 01. Januar 2024 zur Verfügung.
Voraussetzung für den Erhalt der Fördermittel bildet die Anerkennung als Weiterbildungseinrichtung gemäß BbgEBG §9 durch das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport. Bis zum 30. November 2025 können Anträge von anerkannten Bildungsträgern für das Jahr 2026 gestellt werden.
Nähere Informationen unter Telefon: 03562 6981-94018 – Petra Neumann (Sachbearbeiterin Kultur).
Pressestelle Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa
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