Pressemitteilung Nr. 130/2026, 18.05.2026

Aufhebung der Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der Newcastle-Krankheit zum 19. Mai 2026 in Spree-Neiße

Die am 6. März 2026 erlassene Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der Newcastle-Krankheit im Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa wird mit Wirkung zum 19. Mai 2026 vollständig aufgehoben.
Damit entfallen für die betroffenen Geflügelhaltungen die Pflicht zur Aufstallung von Geflügel und alle weiteren erlassenen Maßregeln.
 
Die Tierseuchenlage hat sich im Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa beruhigt. Die durchgeführten amtlichen Kontrollen der Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter in der Schutz- und Überwachungszone verliefen mit negativem Ergebnis. Es wurden gegenwärtig keine Auffälligkeiten hinsichtlich der Newcastle-Krankheit festgestellt.

Geflügelhaltungen sind weiterhin meldepflichtig. Bei auffälligen Krankheits- oder Sterbefällen in einer Haltung ist umgehend das Veterinäramt des Landkreises unter veterinaeramt@lkspn.de oder telefonisch unter 03562 986-13999 zu informieren.
 
Die Aufhebung der Tierseuchenallgemeinverfügung ist auf der Website des Landkreises unter www.lkspn.de sowie im Amtsblatt Nr. 21/2026 zu finden. 

Pressestelle Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa

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