SG Untere Naturschutzbehörde

Naturschutz
  • Aufstellung von Landschaftsrahmenplänen
  • Fachliche Mitarbeit bei der Erarbeitung und Umsetzung der Landschaftsplanung auf Regional und Kreisebene sowie in den Städten und Gemeinden
  • Genehmigung von selbständigen Grünordnungsplänen
  • Vollzug der Eingriffsregelung einschließlich der Genehmigung nach § 17, III BbgNatSchG (Eingriffe, für die keine sonstige Genehmigung erforderlich ist)
  • Vertragsnaturschutz
  • Genehmigungen zur Beseitigung von (nach der kreislichen Verordnung geschützten) Bäumen, Sträuchern und Feldhecken
  •  Naturschutzrechtliche Genehmigungen bzw. Befreiungen für Vorhaben, die dem Schutzzweck von Landschaftsschutzgebieten, geschützten Landschaftsbestandteilen oder Naturdenkmalen zuwiderlaufen
  • Einstweilige Sicherstellung und Unterschutzstellung von Schutzgebieten, geschützten Landschaftsbestandteilen und Naturdenkmalen
  • Ausnahmegenehmigungen vom Schutz gesetzlich geschützter Teile von Natur und Landschaft nach § 36 BbgNatSchG
  • Beratung in Artenschutzfragen und beim Umgang mit Problemtierarten
  • Beratung zum Umgang mit toten und verletzten Tieren
  • Genehmigungen zur Errichtung, Erweiterung und den Betrieb von Tiergehegen
  • Genehmigungen für die Sperrung von Teilen der freien Landschaft(z. B. Zäune)
  • Ausnahmegenehmigungen für das Bauen an Gewässern
  • Erteilung der Befugnis zur Markierung von Wanderwegen
  • Zusammenarbeit und Anleitung der ehrenamtlichen Naturschutzbeauftragten und Naturschutzhelfer
  • Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten

Leitung

Sachgebietsleiter Untere Naturschutzbehörde
 Herr Konzack
Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa - Kreishaus
Heinrich-Heine-Straße 1
03149 Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca)
Zimmer: B.2.34
Telefon: 03562 986- 17008
Fax: 03562 986- 17088
E-Mail: umweltamt@lkspn.de

Sprechzeiten

Dienstag von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Donnerstag von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr

Dienstleistungen (4)

Artenschutzfragen
Fund von geschützten Tierarten
Genehmigung zur Beseitigung von Bäumen, Sträuchern und Feldhecken
Zoogenehmigungen

Seite zurück