Pressemitteilung Nr. 197/2025, 17.09.2025

Holzungsarbeiten des Wasser- und Bodenverbandes „Oberland Calau“

Der Wasser- und Bodenverband „Oberland Calau“ gibt bekannt, dass im Zeitraum vom 01.10.2025 bis 27.02.2026 Holzungsarbeiten an Gewässern der I. und II. Ordnung durchgeführt werden.
Die Arbeiten erfolgen im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Gewässerunterhaltung sowie zur Erhaltung der Schiffbarkeit.

1. Gewässerunterhaltungspflicht gemäß § 39 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

Die Gewässerunterhaltungsarbeiten beschränken sich auf Pflegearbeiten am Bewuchs und Fällung von Bäumen an Gewässern zu folgenden Zwecken:
•         Herstellung der Erreichbarkeit für zukünftige maschinelle Unterhaltungsarbeiten
•         Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Wasserabflusses
•         Gewährleistung der Befahrbarkeit schiffbarer Gewässer
•         Entwicklung und Pflege der Gewässerrandstreifen

Totholz und gewässerökologisch wertvolle Wurzelräume sollen möglichst erhalten bleiben.

2. Holzungsmaßnahmen im Auftrag des Landesamtes für Umwelt

Im Auftrag des Landesamtes für Umwelt Brandenburg werden an Gewässern I. Ordnung (Landesgewässer) markierte Bäume gefällt, die nicht mehr standsicher sind und die Befahrbarkeit schiffbarer Gewässer gefährden.

3. Hinweise zu den Rechten und Pflichten der Grundstückseigentümer

Die Gewässerunterhaltung dient ausdrücklich nicht der Pflege von Bäumen im Unterhaltungsbereich, um benachbarte Grundstücke vor umstürzenden Bäumen oder herabfallenden Ästen zu schützen. Die Verkehrssicherungspflicht für Bäume liegt grundsätzlich beim jeweiligen Grundstückseigentümer! Dies gilt auch für Schäden durch Windbruch oder infolge von Bibereinwirkungen.

Gehölze aus dem Gewässer werden nur entfernt, wenn dadurch der ordnungsgemäße Abfluss beeinträchtigt ist.

Gemäß § 41 Abs. 1 Nummer 2 WHG haben Anlieger und Hinterlieger im Sinne der ordnungsgemäßen Gewässerunterhaltung zu dulden, dass die zur Unterhaltung verpflichtete Person oder ihre Beauftragten die Grundstücke betreten, vorübergehend benutzen und aus ihnen Bestandteile für die Unterhaltung entnehmen, wenn diese anderweitig nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten beschafft werden können.

Das gefällte Holz verbleibt im Eigentum des jeweiligen Grundstückseigentümers.

Kontakt und weitere Informationen

Wasser- und Bodenverband „Oberland Calau“
Telefon: 035433 5926-0
E-Mail: info@wbvoc.de
Internet: www.wbvoc.de
 

Pressestelle Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa

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