Pressemitteilung Nr. 239/2025, 28.10.2025

Tierseuchenallgemeinverfügung über die Anordnung von Maßnahmen zum Schutz gegen die Geflügelpest

Mit Wirkung zum 29. Oktober 2025 tritt für den Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa und die Stadt Cottbus/Chóśebuz eine Tierseuchenallgemeinverfügung über die Anordnung von Maßnahmen zum Schutz gegen die Geflügelpest in Kraft.

Seit Anfang Oktober 2025 wird ein verstärktes Auftreten von hochpathogener Aviärer Influenza des Subtyps H5N1 bei Wildvögeln in Deutschland festgestellt. Im gleichen Zeitraum wurde bereits in fünf Brandenburger Geflügelhaltungen das Virus der Geflügelpest nachgewiesen. Die Anzahl der Nachweise bei Wildvögeln ist um ein Vielfaches größer. Das Virus breitet sich rasant und überregional aus.

Zur Vermeidung der Einschleppung oder Verschleppung der Geflügelpest durch Wildvögel hat das Veterinäramt des Landkreises Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa eine Tierseuchenallgemeinverfügung erlassen. Diese ist auf der Internetseite des Landkreises unter www.lkspn.de sowie im Amtsblatt 34/2025 zu finden.

Pressestelle Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa

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