Pressemitteilung Nr. 265/2025, 17.11.2025
Warum Kastration bei Katzen so wichtig ist – Schutz für Tier und Mensch
Jedes Jahr werden im Frühjahr und im Herbst unzählige kleine Katzen geboren. So niedlich die Jungtiere auch sind, hinter dieser Entwicklung steckt oft ein großes Problem: die unkontrollierte Vermehrung freilebender Katzen. Viele dieser Tiere leiden unter Hunger, Krankheiten und Verletzungen. Um das Tierleid zu verringern, könnten Städte und Gemeinden künftig gezielt eingreifen – mit sogenannten Katzenschutzverordnungen.
Was steckt hinter einer Katzenschutzverordnung?
Die Landkreise und kreisfreien Städte dürfen Gebiete festlegen, in denen nachweislich zu viele freilebende Katzen leben und darunter leiden. Dort können dann besondere Regelungen gelten – z. B. eine Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für Katzen, die Freigang haben. Bevor eine solche Verordnung erlassen wird, muss die jeweilige Kommune genau prüfen, ob andere Maßnahmen bereits versucht wurden – etwa Aufklärung der Tierhalter oder freiwillige Kastrationsaktionen. Erst wenn das alles nicht ausreicht, kann eine Verordnung folgen. Die Einschätzung, wo ein Problem besteht, erfolgt meist in Zusammenarbeit mit örtlichen Tierschutzvereinen, die durch ihre Kastrationsaktionen gut wissen, in welchen Regionen besonders viele herrenlose Katzen leben.
Für wen gilt die Regelung?
Wichtig ist: Die Katzenschutzverordnung richtet sich nicht an bereits herrenlose oder wildlebende Katzen – diese dürfen schon heute durch Ordnungsbehörden eingefangen, kastriert und wieder freigelassen werden. Die neue Verordnung betrifft gehaltene Freigängerkatzen, also Tiere, die ein Zuhause haben, sich aber draußen aufhalten dürfen. Oft füttern Tierfreunde zusätzlich fremde, zugelaufene Katzen – und übernehmen damit rechtlich die Verantwortung. Viele dieser Menschen handeln aus Tierliebe, verlieren aber schnell den Überblick über den wachsenden Bestand. Die Folge: Eine unkontrollierte Vermehrung, die sie finanziell und organisatorisch überfordert.
Warum Kastration so wichtig ist
Eine Kastration kostet zwischen 180,- und 200,- Euro für eine Katze und 120,- bis 150,- Euro für einen Kater. Hinzu kommen Kosten für einen Mikrochip, mit dem das Tier eindeutig einem Besitzer zugeordnet werden kann. Diese Investition lohnt sich, nicht nur im Sinne des Tierschutzes. Durch die Kastration von Freigängerkatzen kann die Population der frei lebenden Katzen langfristig eingedämmt werden. Dadurch sinkt das Tierleid, die Tierheime werden entlastet, und auch die Gemeinden sparen Kosten, weil weniger Fundkatzen aufgenommen und versorgt werden müssen.
Krankheiten und Tierleid vermeiden
Freilebende Katzen haben häufig schwere gesundheitliche Probleme. Sie leiden unter Infektionskrankheiten wie FIP, FeLV, FIV oder chronischem Katzenschnupfen. Letzterer ist zwar selten tödlich, verursacht aber enorme Schmerzen: Entzündete Augen, wunde Mäuler und Atembeschwerden führen dazu, dass die Tiere kaum fressen können. Viele Katzen verhungern oder sterben an den Folgen unbehandelter Erkrankungen, insbesondere Jungtiere sind betroffen.
Tierheime am Limit
Viele verwilderte Katzen oder ihre Nachkommen werden von Tierfreunden ins Tierheim gebracht, um ihnen ein besseres Leben zu ermöglichen. Doch Katzen, die nie Kontakt zum Menschen hatten, lassen sich kaum zähmen. Eine Vermittlung ist in der Regel nicht möglich, wodurch Tierheime schnell an ihre Kapazitätsgrenzen stoßen.
Ein gemeinsames Ziel: weniger Leid, gesündere Tiere
Die Katzenschutzverordnung ist kein bürokratisches Hindernis, sondern ein wichtiges Instrument, um Tierleid nachhaltig zu verringern. Freiwillige Kastrationsaktionen und Aufklärung sind wertvolle erste Schritte, doch wenn diese Maßnahmen nicht ausreichen, muss eine Verordnung erlassen werden, um die Situation wirksam zu verbessern. Bereits seit rund einem Jahr werden in der Region Daten über sogenannte „Hotspots“ gesammelt – also Gebiete, in denen besonders viele freilebende oder verwilderte Katzen vorkommen. Diese Auswertungen, die in enger Zusammenarbeit mit örtlichen Tierschutzvereinen entstehen, bilden die Grundlage, um fundiert zu entscheiden, wo und in welchem Umfang eine Katzenschutzverordnung notwendig ist.
Wer seine Katze kastrieren und kennzeichnen lässt, leistet damit nicht nur einen persönlichen Beitrag, sondern unterstützt auch die Gemeinde dabei, langfristig die Zahl freilebender Katzen zu verringern, Krankheiten einzudämmen und das Leid der Tiere zu vermindern. So kann gemeinsam ein verantwortungsvoller und tiergerechter Umgang erreicht werden.
Pressestelle Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa
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