Pressemitteilung Nr. 186/2026, 13.07.2026

Neue Tierseuchenallgemeinverfügung aufgrund der Afrikanischen Schweinepest: Festlegung einer Pufferzone an der Landesgrenze zu Sachsen

Aufgrund des erneuten Ausbruchsgeschehens der Afrikanischen Schweinepest (ASP) im Landkreis Görlitz (Sachsen) passt der Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa die Tierseuchenallgemeinverfügung vom 31. März 2025 in der dritten Änderungsfassung vom 27.Februar 2026 an.

Die kürzlich in Sachsen auf die ASP-positiv getesteten Funde befinden sich lediglich etwa 38 km von der Brandenburgischen Landesgrenze entfernt. Zudem bestehen zwischen den Fundorten und der Landesgrenze bisher keine weiteren Absperr- oder Vergrämungsmaßnahmen. Daher wird in der am 14. Juli 2026 in Kraft tretenden Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen eine sogenannte Pufferzone an der Landesgrenze zu Sachsen festgelegt.

In der Pufferzone gilt somit u. a. die Einhaltung von Verbringungsverboten für Schweine und Verbringungsverboten von in der Pufferzone erlegten Wildschweinen bzw. -fleisch vor dem Vorliegen des ASP-Testergebnisses aus der Pufferzone heraus sowie die Duldung von Fallwildsuchen und die verpflichtende Unterstützung der Tierseuchenbekämpfungsmaßnahmen durch die Jagdausübungsberechtigten.

Die vollständige Tierseuchenallgemeinverfügung mit einer dazugehörigen Karte ist im Amtsblatt Nr. 28 unter www.lkspn.de zu finden.
 

Pressestelle Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa

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