Pressemitteilung Nr. 239/07, 27.09.2007

Beschränkungen beim Tierhandel im Landkreis Spree-Neiße im Zusammenhang mit der Blauzungenkrankheit

Die Blauzungenkrankheit (BT) ist eine virusbedingte, durch bestimmte Stechmückenarten (Gnitzen) übertragbare anzeigepflichtige Tierseuche, die Haus- und Wildwiederkäuer befallen kann. Besonders sind Schafe und Rinder betroffen. Eine Übertragung durch Kontakt zwischen Wiederkäuern ist nicht bekannt. Für den Menschen ist die BT völlig ungefährlich.
Krankheitszeichen sind Fieber, Fressunlust, Schwellungen und Zyanose (bläuliche Verfärbung) im Maulbereich und Zunge, vermehrter Speichelfluss, Nasenausfluss und Lahmheiten. Jeder Verdacht einer Erkrankung an BT ist der unten genannten Dienststelle umgehend anzuzeigen.

Aufgrund eines weiteren amtlich festgestellten Ausbruches der Blauzungenkrankheit im Freistaat Sachsen wird durch die 22. Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Schutz vor der Verschleppung der Blauzungenkrankheit der gesamte Landkreis Spree-Neiße gemäß § 5 der Verordnung zum Schutz gegen die Blauzungenkrankheit zum Restriktionsgebiet (Beobachtungsgebiet – 150 km - Zone) erklärt.

Wer im Beobachtungsgebiet Wiederkäuer hält, hat dies unter Angabe der Nutzungsart und des Standortes der Tiere sowie der Größe des Bestandes unverzüglich dem Fachbereich Landwirtschaft, Veterinär- und Lebensmittelüberwachung anzuzeigen, sofern er nicht schon als Tierhalter registriert ist.

Während innerhalb von Beobachtungsgebieten Wiederkäuer ohne Genehmigungen und Auflagen verbracht werden können, sind Verbringungen aus dem Beobachtungsgebiet in freie Gebiete an Bedingungen gebunden.

Beim Verbringen von Zucht- und Nutztierwiederkäuern im Alter von über 30 Tagen aus dem Beobachtungsgebiet in freie Gebiete gelten folgende Bedingungen:

Beim Verbringen von Zucht- und Nutzwiederkäuern im Alter von unter 30 Tagen gilt Folgendes:

Schlachtwiederkäuer dürfen aus dem Beobachtungsgebiet in freie Gebiete zur unmittelbaren Schlachtung nur verbracht werden, wenn:

Schafherden dürfen aus dem Beobachtungsgebiet in freie Gebiete verbracht werden, wenn:

Das Verbringen der Herde hat unverzüglich nach Abschluss der zweiten klinischen Untersuchung zu erfolgen.

Weitere Informationen erhalten Sie im Fachbereich Landwirtschaft, Veterinär- und Lebensmittelüberwachung unter der Telefonnummer (03562) 986-13901, Fax: (03562) 986-13988 oder per E-Mail: veterinaeramt@lkspn.de.

 


Dr. Vogt - Amtstierarzt -
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