Pressemitteilung Nr. 129/2020, 30.04.2020

Landkreis bittet Bürger um das Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen bei Terminen in kreislichen Institutionen

Im Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa gibt es derzeit 62 bestätigte Corona-Infektionen, wovon insgesamt 51 Personen als geheilt gelten. Zwei Personen befinden sich darüber hinaus in stationärer Behandlung, jedoch außerhalb des Landkreises. Bei 45 Menschen wurde eine Quarantäne angeordnet.
 
Am 27. April 2020 wurde mit der Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 in Brandenburg (SARS-CoV-2-EindV) die Pflicht zum Tragen von Mund-Nasenschutz in Verkaufsstellen des Einzelhandels sowie für Fahrgäste im öffentlichen Personennahverkehr eingeführt. Diese Pflicht gilt für Alle ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr. Davon ausgenommen sind nur Kleinkinder sowie Personen mit Asthma oder ähnlichen Schwierigkeiten beim Atmen.
 
Um die Wahrscheinlichkeit einer weiteren Virusverbreitung zu minimieren, bittet der Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa darüber hinaus alle Bürgerinnen und Bürger darum, ab Montag, dem 04. Mai 2020, einen Mund-Nasen-Schutz beim Betreten zur Wahrnehmung von Terminen in der Kreisverwaltung oder in den nachgeordneten Einrichtungen und Eigenbetrieben zu tragen. Mit dem Tragen von Gesichtsbedeckungen werden die hausinternen Maßnahmen zur Einhaltung der derzeit geltenden Hygiene- und Abstandsregeln ergänzt. Diese ergänzende Vorsichtsmaßnahme soll zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger sowie zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung dienen.
In diesem Zusammenhang weist die Kreisverwaltung erneut darauf hin, dass das Betreten des Kreishauses nur beim Vorliegen eines telefonisch vereinbarten Termins gestattet ist.


Pressestelle Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa
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