Pressemitteilung Nr. 157/2020, 11.06.2020

Landkreis Spree-Neiße erlässt vorläufiges Wasserentnahmeverbot

... für die Städte Spremberg und Drebkau, die Gemeinden Neuhausen/Spree und Kolkwitz sowie die Ämter Peitz und Burg (Spreewald)

Der Landkreis Spree-Neiße erlässt mit der Veröffentlichung der Allgemeinverfügung (siehe Anhang)  im Amtsblatt ab 12. Juni 2020 ein zeitlich beschränktes Wasserentnahmeverbot für private Wasserentnahmen aus der Spree und ihren Zuflüssen.

Danach ist die Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern mittels Pumpvorrichtung in der Zeit von 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr und in der Zeit von 22:00 Uhr bis 05:00 Uhr untersagt.

Von diesem Verbot betroffen sind die Städte Spremberg und Drebkau, die Gemeinden Neuhausen/Spree und Kolkwitz sowie die Ämter Peitz und Burg (Spreewald).
 
Die Beschränkung des Gemein- und des Anliegergebrauchs ergibt sich aus der Notwendigkeit, eine Mindestwasserführung im unteren Spreegebiet sicherzustellen sowie aus den Anforderungen der europäischen Wasserrahmenrichtlinie. In Niedrigwasserzeiten gefährden geringe Abflussmengen und hohe Wassertemperaturen den Wasserhaushalt in Menge und Güte sowie Flora und Fauna der oberirdischen Gewässer. Eine wesentliche Rolle kommt auch der Sicherung der Grundwasserstände zu.
 
Den Anliegern wird die Entnahme von Wasser aus den Oberflächengewässern mittels Pumpvorrichtung während der Zeit von 05:00 Uhr bis 08:00 Uhr und zwischen 20:00 Uhr und 22:00 Uhr gestattet, d. h. es erfolgt eine zeitlich beschränkte Untersagung. Gleichzeitig erfolgt der Appell an eine sparsame Verwendung des Wassers. Die zeitliche Einschränkung ist angemessen, um einer nachhaltigen Schädigung des Gewässerökosystems entgegenzuwirken.
 
Die Einhaltung der Allgemeinverfügung wird durch die untere Wasserbehörde überwacht. Zuwiderhandlungen können als Ordnungswidrigkeit über entsprechende Bußgelder bis zu 50.000,00 EUR geahndet werden.
 
Wie lange dieses Wasserentnahmeverbot aufrechterhalten wird, steht indes noch nicht fest. In Abhängigkeit der meteorologischen Situation wird gemeinsam mit dem Landesamt für Umwelt Brandenburg über die weiteren Schritte entschieden.


Pressestelle Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa
Allgemeinverfügung PDF Datei (11 KB)
Quelle: Fachbereich Umwelt
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