Pressemitteilung Nr. 191/2020, 05.08.2020

COVID-19-Teststrategie des Landes Brandenburg

Informationen zum Verfahren freiwilliger Tests für Beschäftigte in Schulen
 

Das neue Schuljahr in Brandenburg startet im Regelbetrieb. Um diese Herausforderung besser zu meistern und die verständliche Sorge von Beschäftigten vor einer Infektion mit SARS-CoV-2 entgegenzuwirken, können sich alle Beschäftigten in den Schulen in freier Trägerschaft seit dem 3. August 2020 auch ohne COVID-19 Symptome alle 14 Tage, insgesamt bis zu sechs Mal bis zum 30. November 2020 freiwillig testen lassen. Damit soll die Teststrategie des Landes Brandenburg umgesetzt werden. Die Kosten hierfür trägt das Land Brandenburg, das einen entsprechenden Vertrag mit der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg (KVBB) geschlossen hat.
 
Erforderlich für die Testungen und die Abrechnung über die KVBB ist, dass die Beschäftigten von den Schulträgern einen Berechtigungsschein erhalten, den sie bei ihrem Arzt vorlegen. Bereitgestellt werden die (vorausgefüllten) Berechtigungsscheine für das Personal über die Schulverwaltungssoftware weBBschule. Schulen, die nicht mit diesem Programm arbeiten, können den Berechtigungsschrein auch unter folgender Adresse im Menüpunkt „Hilfe und Anleitungen“ im Teilbereich „Teststrategien“ runterladen:
 

https://schulportal.brandenburg.de
 
Zu den berechtigten Beschäftigten gehören: Bei den beiden letztgenannten Gruppen werden die Berechtigungsscheine von dem jeweiligen Jugendhilfe- bzw. Eingliederungshilfeträger personalisiert, unterschrieben und ausgehändigt. Nicht anspruchsberechtigt sind hingegen Personen von privaten Arbeitgebern, z. B. externen Caterern oder Baufirmen.

An dieser Stelle weist der Landkreis darauf hin, dass die Kostenübernahme durch das Land für Testungen auf SARS-CoV-2 nur dann erfolgen kann, wenn die Testungen im jeweiligen verbindlichen Testintervall (auf dem Berechtigungsschein dargestellt) und durch Ärzte erfolgt, die im Land Brandenburg niedergelassen und für die gesetzlichen Krankenkassen zugelassen sind (d.h. keine anderswo, z.B. im Land Berlin, niedergelassenen Ärzte). Ebenfalls weist der Landkreis darauf hin, dass vor dem Besuch der Arztpraxis dort telefonisch angefragt werden sollte, ob die Testung vorgenommen werden kann, da keine allgemeine ärztliche Pflicht zur Testdurchführung besteht. Für die Suche nach einem Vertragsarzt kann auch die Internetseite der KVBB unter den folgenden Adressen genutzt werden:
 
https://arztsuche.kvbb.de/ases-kvbb/ases.jsf?t=arztinfo@kvbb.de
 
https://www.kvbb.de/coronavirus/
 
Quelle: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
 


Pressestelle Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa
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