Pressemitteilung Nr. 284/2020, 02.11.2020

SARS-CoV-2-Pandemie: Starke Einschränkungen ab 2. November durch Landesverordnung

Mit der neuen „Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 in Brandenburg" (kurz: SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung)" tritt die bisherige SARS-CoV-2-Umgangsverordnung außer Kraft. Ab dem 2. November und voraussichtlich bis Ende des Monats gelten durch das Land Brandenburg neue Bestimmungen für das private und öffentliche Leben. Anlass sind die bundesweit stark ansteigenden Infektionen mit dem neuartigen SARS-CoV-2-Virus. Ab sofort und bis auf Weiteres sind folgende Schutzmaßnahmen von den Bürgerinnen und  Bürgern zu beachten: 
 
 
Landrat Harald Altekrüger: 
„Wir sind nun in Brandenburg und auch bundesweit an einem Punkt angelangt, an dem erhebliche Einschnitte im privaten und öffentlichen Leben notwendig sind, um die stark anschwellende Infektionswelle zu brechen. Der Landkreis begrüßt die beschlossenen Schutzmaßnahmen, die die Bundesregierung in Abstimmung mit den Ministerpräsidenten der Länder beschlossen hat. Denn auch in den Krankenhäusern der Region sehen wir einen starken Zuwachs von Patientinnen und Patienten mit teils schweren Verläufen der COVID-19-Erkrankung. Inzwischen sind auch Menschen darunter, die weit abseits des Rentenalters sind und stationär bzw. intensivmedizinisch versorgt werden müssen. Es ist unsere gesellschaftliche Aufgabe, jedem Menschen im Krankheitsfall die bestmögliche medizinische Behandlung zu garantieren. Dies bleibt nur möglich, wenn die Gesundheitseinrichtungen die notwendigen Kapazitäten vorhalten können – sowohl personell als auch technisch. Laut Aussagen des Robert-Koch-Instituts kann die Mehrheit der Neuinfektion derzeit keinem speziellen Ansteckungsort mehr zugeordnet werden. Umso wichtiger ist nun, dass wir Einschränkungen befolgen, die auch in der Breite wirken. Ich bitte jeden einzelnen von Ihnen, die Regelungen mit Herz und Verstand umzusetzen. Für die Betriebe und Unternehmen, die von den Schließungen betroffen sind, hat der Staat abermals kurzfristige finanzielle Hilfen angekündigt.“


Pressestelle Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa
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