Pressemitteilung Nr. 326/2020, 11.12.2020

Vogelgrippe in Brandenburg: Landkreis ordnet Aufstallung von Geflügel und Vögel an

Bei mehreren Vögeln im Land Brandenburg ist das hochansteckende H5N5-Virus  nachgewiesen worden, unter anderem im Kreis Priegnitz, Ostprignitz-Ruppin und im Havelland. Um die Übertragung von Wild- auf Nutztieren zu verhindern gilt im Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa ab 14.12.2020 die Aufstallungspflicht für Gefügelhalter:innen. Gefährdet sind Geflügel und Vögel jeglicher Art wie zum Beispiel Hühner, Gänse, Enten, Fasane, Laufvögel und alle weiteren Arten. Landrat Harald Altekrüger aus diesen Gründen eine Tierseuchenallgemeinverfügung auf Grund der §§ 6, 38 Abs. 11 Tiergesundheitsgesetz (TierGesG) , des § 13 Abs. 1 und 2 der Geflügelpest-Verordnung (GeflPestSchV) , des § 4 Abs. 2 Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV)  und in Verbindung mit dem Erlass des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV) vom 10. Dezember 2020.

Die Bestimmungen gelten ab 12.12.2020 und bis auf weiteres:
Für bestimmte Restriktionsgebiete im Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa wird die Haltung des Geflügels

angeordnet.

Restriktionsgebiete sind in der beigefügten Karte als rote Fläche dargestellt.  
Amtliche Tierärztin Kathrin Thiele aus dem Fachbereich Landwirtschaft, Veterinär- und Lebensmittelüberwachung: „Die Gefahr, dass die Seuche in Nutzgeflügelbestände eingeschleppt wird, ist hoch und wir müssen rechtzeitig präventive Maßnahmen ergreifen. Wir fordern Vogelhalterinnen und Vogelhalter dazu auf, ihren Tierbestand aufmerksam zu beobachten und uns Auffälligkeiten sofort zu melden. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) weist darauf hin, dass tote Vögel auf keinen Fall angefasst werden dürfen. Grundsätzlich sind die generellen Hygiene- und Schutzmaßnahmen beim Umgang mit Geflügel und Wildvögeln konsequent einzuhalten. Hobbyhalterinnen und –halter sollten darüber hinaus sicherstellen, dass Ställe gegen unbefugten Zutritt gesichert sind und von fremden Personen nur mit betriebseigener Schutz- oder Einwegkleidung betreten werden.

Die vollständige Allgemeinverfügung ist zur Einsicht und Download unter:
https://www.lkspn.de/politik/allgemeinverfuegungen.html

Hintergrund:
In Deutschland wurden seit dem 30. Oktober 2020 bei über 400 Wildvögeln und zwölf Nutzgeflügelbeständen das hochpathogene aviäre Influenza-A-Virus (HPAIV) überwiegend des Subtyps H5N8 festgestellt – unter anderem in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Bayern, Berlin und zuletzt auch in Brandenburg.  Neben Deutschland meldeten zudem 13 weitere europäische Staaten (Vereinigte Königreich, die Niederlande, Frankreich Dänemark, Irland, Belgien, Spanien, Italien, Norwegen, Schweden, Polen, Slowenien und Kroatien) den Ausbruch des Influenza-Virus mit dem Subtyp.
Aufgrund der aktuellen Verbreitung hat das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) im Rahmen einer Risikoeinschätzung vom 4. Dezember 2020 das Risiko der Ausbreitung in Wasservogelpopulationen und des Eintrags in Hausgeflügelhaltungen als hoch eingestuft. Durch geeignete Vorkehrungen ist daher dafür Sorge zu tragen, dass eine Übertragung des Erregers in Hausgeflügelbestände nicht erfolgt. Hierzu sollten Überwachungsmaßnahmen hinsichtlich toter oder kranker Wildvögel unverzüglich weiter intensiviert sowie die Biosicherheit in den Geflügelhaltungen überprüft und ggf. optimiert werden. Kontakte zwischen Geflügel und Wildvögeln sollten unbedingt verhindert werden. Die Risikoeinschätzung und Empfehlungen des FLI sind auf der Internetseite des FLI einsehbar.


 
 


Pressestelle Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa
Restriktionsgebiete PDF Datei (1 MB)
Quelle: Landkreis SPN
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