Pressemitteilung Nr. 19/2021, 25.01.2021

Fünfte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung: Landkreis Spree-Neiße/ Wokrejs Sprjewja-Nysa trifft Vorbereitungen für eine Notbetreuung in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen

Antrag für Notbetreuung jetzt online verfügbar

Die Kreisverwaltung Spree-Neiße stellt auf ihrer Internetseite ab sofort online die Antragsunterlagen zur Notbetreuung für die Kindertagesbetreuung zur Verfügung. Gemäß der Fünften Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg sind Kitas und Kindertagespflegeeinrichtungen zu schließen, wenn in einem Landkreis die 7-Tage-Inzidenz von 300 an mehreren Tagen in Folge überschritten wird.

Darauf bereitet sich der Landkreis Spree-Neiße/ Wokrejs Sprjewja-Nysa vor und hinterlegt für alle Sorgeberechtigten das Formular zur Beantragung der Notbetreuung unter:
https://www.lkspn.de/media/file/corona/antraege/Antragsformular_Betreuungsbedarf_26012021_.pdf

Nach öffentlicher Bekanntgabe des Übergangs von der Regelbetreuung in den Notbetrieb werden die Sorgeberechtigten gebeten, dieses Formular bei ihrer zuständigen Kommune einzureichen, um die Notfallbetreuung für ihr Kind zu beantragen. Anspruch auf die Notbetreuung haben Kinder, wenn alle Personensorgeberechtigte in systemrelevanten Berufen tätig sind und eine häusliche Betreuung nicht zu organisieren ist, von Alleinerziehenden, wenn eine sorgeberechtigte Person im stationären oder ambulanten medizinischen oder pflegerischen Bereich tätig ist oder das Kindeswohl gefährdet ist.

Zu den Berufsgruppen der kritischen Infrastruktur zählen:

 
Der Präsenzunterricht in Grundschulen wird weiter ausgesetzt und die Horte sind ebenfalls geschlossen bzw. bieten eine Notbetreuung an. Wer bereits einen rechtskräftigen positiven Bescheid über die Notbetreuung seines Kindes im Hort erhalten hat, braucht keine neuen Anträge auszufüllen. Der Anspruch bleibt bestehen.


Pressestelle Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa
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