Pressemitteilung Nr. 28/2021, 29.01.2021

SARS-CoV-2-Virus: Bestimmungen zur der Quarantäne für Erkrankte, Verdachts- und Kontaktpersonen der ersten Kategorie gelten bis einschließlich 14. Februar 2021

Da sich die Zahl der Neuinfektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus im Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa auf einem hohen Niveau stabilisiert hat, wird die am 21.01.2021 bekanntgegebene Allgemeinverfügung bis zum 14.02.2021 verlängert. Die gesetzliche Grundlage bildet § 25 Abs. 1 der Vierten SARS-CoV-2- Eindämmungsverordnungen des Landes Brandenburg.
 
Änderungen gibt es ab dem 23.01.2021 hinsichtlich der Dauer Quarantäne: Demnach müssen sich mit dem SARS-CoV-2-Virus infizierte Personen nach dem positiven Testbefund für 10 Tage in Quarantäne begeben – auch wenn sie keine Symptome zeigen. Dieselbe Dauer gilt für Menschen, die Erkrankungszeichen zeigen, die auf eine SARS-CoV-2-Infektion hindeuten und für die das Gesundheitsamt bzw. ein Arzt eine Testung angeordnet hat oder bereits vorgenommen wurde. Kontaktpersonen der Kategorie 1 sind hingegen angewiesen, sich 14 Tage häuslich abzusondern. Dabei ist unerheblich, ob sie mit dem nachweislich Infizierten in einem Haushalt leben oder nicht.
 
Hinweis: Sofern Kinder und Jugendliche in der Schule, der Kita oder dem Hort Kontakt zu einem bestätigten Fall von SARS-CoV-2 hatten und die Eltern entweder per E-Mail durch das Gesundheitsamt oder auf der Internetseite der Schule, der Kita oder dem Hort auf den Infektionsfall hingewiesen wurden, gelten diese Kinder und Jugendlichen ebenfalls als Kontaktperson der Kategorie I.
 
Landrat Harald Altekrüger: „Inzwischen gibt es neue gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse zur Inkubationszeit, also die Zeit von der Ansteckung bis zum Ausbruch der Erkrankung sowie zum Zeitraum, in denen infizierte Menschen ansteckend sind.  Sie geben uns die nötige Sicherheit, mit der wir die Dauer der Quarantäne der COVID-19-Erkrankten auf zehn Tage verkürzen können, da sie ab diesen Zeitpunkt in der Regel nicht mehr infektiös sind.
Wohingegen Kontaktpersonen der ersten Kategorie, die also direkten und engen Kontakt mit einem nachweislich infizierten Menschen hatten, sich künftig für 14 Tage häuslich isolieren müssen. Das ist erforderlich, da mit dem SARS-CoV-2-Virus infizierte Personen teilweise keine Symptome zeigen und daher zunächst nicht merken, dass sie erkrankt sind. Die zusätzlichen Tage der häuslichen Absonderung sind demnach notwendig, da sie dem Zeitraum absichern,  in der eine Ansteckung nicht ausgeschlossen werden kann.“
 
 
Dauer der Quarantäne im Überblick
 
Die Quarantäne beginnt
 

 
Unaufgeforderte Quarantäne von Erkrankten, Verdachts- und Kontaktpersonen
 
Folgende Bürgerinnen und Bürger haben sich – ohne weitere Anordnung – selbstständig in häusliche Quarantäne zu begeben:  
Weiterhin gilt: Positiv auf das SARS-CoV-2-Virus getestete Bürgerinnen und Bürger sind aufgefordert, dem Gesundheitsamt unverzüglich mitzuteilen: Die Bekanntgabe kann formlos per E-Mail an Corona-Hotline@lkspn.de erfolgen, telefonisch unter der Nummer 03562 69 75 40
 
oder postalisch an:
Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa
Gesundheitsamt
Heinrich-Heine-Straße 1
03149 Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca) erfolgen.
 
Zudem steht auf der Internetseite des Landkreises ein Kontaktformular für die Quarantänemeldung zur Verfügung unter: www.lkspn.de/aktuelles/coronavirus/kontaktformular-gesundheitsamt.html
Das Formular kann online ausgefüllt oder per PDF heruntergeladen werden.
 
Erkrankte sind darüber hinaus verpflichtet, die Personen, mit denen sie in diesem Zeitraum persönlichen Kontakt gehabt haben, von sich aus zu benachrichtigen.
 
Auf Verlangen bestätigt das Gesundheitsamt schriftlich Beginn und Ende der häuslichen Quarantäne.
 
 
Ausnahmen von der Quarantänepflicht
 
Handelt es sich bei der Kontaktperson der Kategorie I um medizinisches Personal, Personal in Alten- und Pflegeeinrichtungen oder Personal der kritischen Infrastruktur (Angehörige der Polizei, von Rettungsdiensten, der Feuerwehr, dem Zivil- und Katastrophenschutz und sonstigen vergleichbaren Berufsgruppen), können durch gesonderte Anordnung des Gesundheitsamtes Ausnahmen von der Dauer und dem Umfang der Quarantänepflicht festgelegt werden, wenn
  1. durch den Arbeitgeber ein relevanter Personalmangel schriftlich nachgewiesen wurde, der den beruflichen Einsatz dieser Kontaktperson der Kategorie I erfordert und
        2. die Kontaktperson der Kategorie I frei von Symptomen ist. 
 
Verhaltensregeln während der Quarantäne
 
Erkrankten, Verdachtspersonen und Kontaktpersonen der Kategorie I ist es für die gesamte Dauer der Quarantäne untersagt, Die vollständige Allgemeinverfügung ist verfügbar unter:
https://www.lkspn.de/media/file/satzungen/allgemeinverfuegungen/2021/AV_29-01-2021.pdf
 
Formulare
Antrag Ermöglichung der Fortsetzung von Tätigkeiten in Bereichen der kritischen Infrastruktur
https://www.lkspn.de/media/file/corona/antraege/antrag_fortfuehrung_taetigkeit_.pdf
 
Antrag auf Teilquarantäne
https://www.lkspn.de/media/file/corona/antraege/antrag_teilquarantaene.pdf
 


Pressestelle Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa
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