Pressemitteilung Nr. 47/2021, 15.02.2021

SARS-CoV-2-Virus: Bestimmungen zur der Quarantäne für Erkrankte, Verdachts- und Kontaktpersonen der ersten Kategorie gelten bis einschließlich 7. März 2021

Da sich die Zahl der Neuinfektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus im Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa weiterhin auf einem hohen Niveau stabilisiert hat, wird die am 14.02.2021 bekanntgegebene Allgemeinverfügung bis zum 07.03.2021 verlängert. § Die gesetzliche Grundlage bildet 26 Abs. 1 Satz 1 der Sechsten Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 im Land Brandenburg (Sechste SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung - 6. SARS-CoV-2-EindV) vom 12. Februar 2021 (GVBl. Bbg. II Nr. 16) i. V. m. §§ 28 Absatz 1, 28a, 29 und 30 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG).
 
Demgemäß müssen sich mit dem SARS-CoV-2-Virus infizierte Personen nach dem positiven Testbefund für 10 Tage in Quarantäne begeben – auch wenn sie keine Symptome zeigen. Dieselbe Dauer gilt für Menschen, die Erkrankungszeichen zeigen, die auf eine SARS-CoV-2-Infektion hindeuten und für die das Gesundheitsamt bzw. ein Arzt eine Testung angeordnet hat oder bereits vorgenommen wurde. Kontaktpersonen der Kategorie 1 sind hingegen angewiesen, sich 14 Tage häuslich abzusondern. Dabei ist unerheblich, ob sie mit dem nachweislich Infizierten in einem Haushalt leben oder nicht.
 
Hinweis: Sofern Kinder und Jugendliche in der Schule, der Kita oder dem Hort Kontakt zu einem bestätigten Fall von SARS-CoV-2 hatten und die Eltern entweder per E-Mail durch das Gesundheitsamt oder auf der Internetseite der Schule, der Kita oder dem Hort auf den Infektionsfall hingewiesen wurden, gelten diese Kinder und Jugendlichen ebenfalls als Kontaktperson der Kategorie I.
 
Dauer der Quarantäne im Überblick
 
Die Quarantäne beginnt
 

  1. für Erkrankte (auch ohne Symptome) ab dem Tag des positiv bestätigtem Testergebnis. Sie endet mit Ablauf von 10 Tagen nach Erhalt des Testergebnisses und Vorliegen von Symptomfreiheit. Sollten 48 Stunden vor Ablauf des Quarantänezeitraumes noch Symptome vorliegen, endet die Quarantäne nicht. In diesem Fall ist zwingend wegen der Festlegung des anschließenden Quarantänezeitraumes mit dem Gesundheitsamt Kontakt aufzunehmen.
  2. für Verdachtspersonen mit der Mitteilung des Gesundheitsamtes über die Anordnung der Testung. Wenn eine solche Anordnung nicht erfolgt ist, unverzüglich nach Vornahme der Testung. Die Quarantäne endet mit dem Vorliegen eines negativen Testergebnisses. Ist das Testergebnis der Verdachtsperson positiv, wird die Quarantäne fortgesetzt. Es gelten dann die Regelungen für Erkrankte. Die Dauer der Quarantäne beträgt 10 Tage nach Testabnahme.
  3. für Kontaktpersonen der Kategorie I, die in demselben Haushalt mit einem bestätigten Erkrankten leben, mit dem Tag des positiven Testes dieses Erkrankten. Sie endet mit Ablauf von 14 Tagen. Sollte während dieser Zeit ein weiterer Infektionsfall im eigenen Haushalt auftreten, ist Kontakt mit dem Gesundheitsamt aufzunehmen.
  4. für Kontaktpersonen der Kategorie I, die nicht im Haushalt mit einem bestätigten Erkrankten leben, mit dem Tag des letzten Kontakts zu einem positiv bestätigten Erkrankten. Die Quarantänezeit endet mit Ablauf von 14 Tagen und Vorliegen von Symptomfreiheit.
 
Unaufgeforderte Quarantäne von Erkrankten, Verdachts- und Kontaktpersonen
 
Folgende Bürgerinnen und Bürger haben sich – ohne weitere Anordnung – selbstständig in häusliche Quarantäne zu begeben:
   
Weiterhin gilt: Positiv auf das SARS-CoV-2-Virus getestete Bürgerinnen und Bürger sind aufgefordert, dem Gesundheitsamt unverzüglich mitzuteilen: Die Bekanntgabe kann formlos per E-Mail an Corona-Hotline@lkspn.de erfolgen, telefonisch unter der Nummer 03562 69 75 40
 
oder postalisch an:
Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa
Gesundheitsamt
Heinrich-Heine-Straße 1
03149 Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca) erfolgen.
 
Zudem steht auf der Internetseite des Landkreises ein Kontaktformular für die Quarantänemeldung zur Verfügung unter: www.lkspn.de/aktuelles/coronavirus/kontaktformular-gesundheitsamt.html
Das Formular kann online ausgefüllt oder per PDF heruntergeladen werden.
 
Erkrankte sind darüber hinaus verpflichtet, die Personen, mit denen sie in diesem Zeitraum persönlichen Kontakt gehabt haben, von sich aus zu benachrichtigen.
 
Auf Verlangen bestätigt das Gesundheitsamt schriftlich Beginn und Ende der häuslichen Quarantäne.
 

Ausnahmen von der Quarantänepflicht
 
Handelt es sich bei der Kontaktperson der Kategorie I um medizinisches Personal, Personal in Alten- und Pflegeeinrichtungen oder Personal der kritischen Infrastruktur (Angehörige der Polizei, von Rettungsdiensten, der Feuerwehr, dem Zivil- und Katastrophenschutz und sonstigen vergleichbaren Berufsgruppen), können durch gesonderte Anordnung des Gesundheitsamtes Ausnahmen von der Dauer und dem Umfang der Quarantänepflicht festgelegt werden, wenn
 
  1. durch den Arbeitgeber ein relevanter Personalmangel schriftlich nachgewiesen wurde, der den beruflichen Einsatz dieser Kontaktperson der Kategorie I erfordert und
  2. die Kontaktperson der Kategorie I frei von Symptomen ist.
 
Verhaltensregeln während der Quarantäne
 
Erkrankten, Verdachtspersonen und Kontaktpersonen der Kategorie I ist es für die gesamte Dauer der Quarantäne untersagt,
  Die vollständige Allgemeinverfügung ist verfügbar unter:
https://www.lkspn.de/media/file/satzungen/allgemeinverfuegungen/2021/av_quarant%C3%A4ne.pdf
 
Formulare
 
Antrag Ermöglichung der Fortsetzung von Tätigkeiten in Bereichen der kritischen Infrastruktur
https://www.lkspn.de/media/file/corona/antraege/antrag_fortfuehrung_taetigkeit_.pdf
 
Antrag auf Teilquarantäne
https://www.lkspn.de/media/file/corona/antraege/antrag_teilquarantaene.pdf
 


Pressestelle Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa
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